Zusatz zum Pachtvertrag: Wenn wir Bauland benötigen, kündigen wir den Vertrag

Liebe Leserin, lieber Leser,
ist nach dem (Bundeskleingarten?) Gesetz eine besondere Zusatzklausel in einem Pachtvertrag zulässig die vorsieht, dass mein Recht auf Pachtdauer unwirksam wird? Ich pachte 200 m2 als Mitglied einer Kleingartenverein.

Der Klausel:
Grabeland, Parzelle 38
Es dürfen keine Bäume gepflanzt werden, kleine Spalierobst sind erlaubt.
Einjährige Pflanzen sind erlaubt.
Holzhütte 3mx3 ist erlaubt.
Gewächshaus ist erlaubt.
Wenn wir das Grabenland als Bauland benötigen, können wir den Pachtvertrag kündigen.

Ist die Beendigung des Pachverhältnisses nicht gleichbedeutend mit der Beendigung der Mitgliedschaft? Ich sehe keinen Grund, Mitglied zu sein, wenn ich keinen Gemüsegarten mehr pachte. Wenn ich das so richtog sehe, verliere ich durch diese Zusatzklausel auch meine Rechte in Bezug auf die Mitgliedschaft.

Mir scheint, dass Rechte und Pflichten in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen. Dieses Verhältnis ist so verloren, meiner Meinung nach. Es bleiben dann vor allem Pflichte.
Ich werde zum Beispiel nicht in eine Hütte oder ein Gewächshaus investieren (ein Recht), wenn ich jedes Jahr weggeschickt werden kann. So ein Recht klingt gut, ist aber einfach nicht real.

Ich habe den Zusatz ein paar Wochen nach dem Pachtvertrag unterzeichnet (und bedauere das jetzt)
Wenn ich eine Antwort erhalten wurde, irgendwann Freitag, wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.

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