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GmbH Gründung aus dem Ausland

Die Gründung einer GmbH ist nicht immer ganz einfach. Besonders schwierig kann die Gründung einer GmbH sein, wenn der Gründer sich im Ausland befinden.

Alles zum Thema GmbH Gründung

Es können insbesondere Schwierigkeiten bezüglich der Anwesenheit beim Notartermin oder bei der Geschäftsführung aus dem Ausland heraus ergeben.

Gründung einer GmbH im Inland durch einen EU-Bürger

Jeder EU-Bürger kann ohne besondere bürokratische Hürden eine GmbH in Deutschland gründen. Dies ist ein besonderer Ausfluss der Freizügigkeiten, die EU-Bürger innerhalb der EU genießen. Wenn der Gesellschafter in der Lage ist, an einer Gesellschafterversammlung teilzunehmen bzw. der Geschäftsführer seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann, steht einer Gründung nichts mehr im Wege. Sprachliche Barrieren können beim Notartermin durch einen amtlichen Dolmetscher überwunden werden.

Gründung aus dem Ausland

Der die Gründung vorgeschriebene und rechtlich verpflichtende Notartermin stellt viele Gründer aus dem Ausland vor ein Problem. Gesetzlich vorgesehen ist die Anwesenheit der Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Gründung der GmbH beim Notar. Einerseits können Gründer selbstverständlich nach Deutschland einreisen, um am Notartermin teilzunehmen. Oftmals kann es hier jedoch zu zeitlichen oder finanziellen Nachteilen kommen, da je nach Aufenthaltsort des Gründers eine Reise zeitlich nicht möglich ist oder finanziell unattraktiv. In diesem Fall kann der Gründer eine notariell beglaubigte Vollmacht von einem Notar erstellen lassen. Diese Vollmacht gilt für eine ihn vertretende Person, welche dann wiederum am Notartermin teilnimmt. An diese Vollmacht sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss diese Vollmacht in deutscher Sprache zum Notartermin mitgebracht werden. Hierzu kann je nach Ausstellungsland der Vollmacht eine Übersetzung in die deutscher Sprache notwendig sein. Je nach Land, in dem die Vollmacht erteilt wurde, muss diese durch die sogenannte Haager Apostille oder eine Legalisation für den deutschen Rechtsverkehr Gültigkeit erlangen. Eine solche Vollmachtserteilung ist immer mit Kosten und einer zeitlichen Verzögerung verbunden, ersetzt jedoch die Anwesenheit der Gründers vor Ort in Deutschland beim Notar.

Geschäftsführung als Nicht-EU Bürger

Grundsätzlich ist auch für Nicht-EU Bürger möglich, in Deutschland Geschäftsführer einer GmbH zu sein. Der Geschäftsführer muss jedoch die Möglichkeit haben, uneingeschränkt seiner Tätigkeit für die GmbH mit allen dazugehörigen Verpflichtungen wahrzunehmen. Eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage bekommen normalerweise alle Nicht-EU Bürger, jedoch reicht diese Zeit dem Gericht häufig nicht aus, um die Geschäftsführung einer GmbH zuzulassen. Dies hängt jedoch stark von der Geschäftstätigkeit ab. Zusätzlich muss abgeklärt werden, ob die Ausländerbehörde eine solche Erwerbstätigkeit im Rahmen des Ausländerrechts überhaupt gestattet. Ob im konkreten Einzelfall eine Tätigkeit eines Nicht-EU Bürgers als Geschäftsführer einer GmbH in Frage kommt, muss vorher individuell geprüft werden.

GmbH Gründung mit Rechtsanwalt

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