Sind Freiberufler Gewerbetreibende?
Freiberufler unterliegen keiner Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung, sodass sie auch von der Entrichtung der Gewerbesteuer befreit sind.
Welche Tätigkeiten unter den Begriff der freien Berufe fällt, ist in § 18 EstG geregelt.
Der Ausschluss der Gewerbeanmeldungspflicht gilt auch für Berufe, die ein ähnliches Berufsbild aufzeigen. Die Aufzählung in § 18 EStG ist nicht abschließend. Die Entscheidung, ob Ihre Tätigkeit unter den Begriff der Freien Berufe fällt, obliegt letztlich dem Finanzamt.
Sollten Sie keinen freien Beruf ausüben, so müssen Sie ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei der Gründung einer UG oder GmbH ist es empfehlenswert, die Gewerbeanmeldung erst nach Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen.
GmbH/UG: Gewerbeerlaubnis für die Gesellschaft oder den Geschäftsführer?
Bei der Gründung einer GmbH/UG wird die Gewerbeerlaubnis der Gesellschaft erteilt, nicht ihrem Geschäftsführer. Nichts desto trotz wird bei ihrer Erteilung auf die Eignung des Geschäftsführers geschaut. Sind beispielsweise besondere personelle Voraussetzungen an ein Gewerbe geknüpft – z. B. die Eignung als Bauträger nach § 34c GewO – muss ein Geschäftsführer der zu gründenden GmbH/UG diese haben. Er muss dabei nicht Gesellschafter dieser Gesellschaft sein. So können in den meisten Fällen Gründer ohne spezielle Kenntnisse eine Gesellschaft gründen und einen Fremdgeschäftsführer zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einstellen.
Unsere Hinweise für Sie beim Ausfüllen des Fragebogens
Viele Gründer haben Schwierigkeiten, die Gewerbeanmeldung ordnungsgemäß auszufüllen. Daher zeigen wir Ihnen die häufigsten Problemfelder auf und geben Ihnen Hinweise an die Hand, mit denen Sie diese Aufgabe fehlerfrei bewältigen.
Grundsätzliche Voraussetzungen der Gewerbeanmeldung
Um die grundsätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie geschäftsfähig und volljährig sein. Ferner müssen Sie angeben, welche Art von Gewerbe Sie betreiben möchten.
Hat Ihr Unternehmen mehrere gesetzliche Vertreter, so sind Angaben zu allen gesetzlichen Vertretern auf der Gewerbeanmeldung und ggf. auf Beiblättern zu ergänzen.
Viele Gründer fragen sich, welches Datum sie als Beginn der angemeldeten Tätigkeit angeben sollen, da die Gewerbeanmeldung im Normallfall nach dem Beurkundungstermin, aber vor Eintragung ins Handelsregister vorgenommen wird. Im Zweifel geben Sie das Datum des Beurkundungstermins an.
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