• Erbschaft und Nachfolge in der Holding oder vermögensverwaltenden Gesellschaft

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Erbschaft und Nachfolge in der Holding oder vermögensverwaltenden Gesellschaft


Es gibt Fälle, in denen Gesellschafter Anteile auf andere Personen übertragen und eine Nachfolge sicherstellen möchten. Oft geschieht dies zugunsten der eigenen Kinder, meist durch Schenkung oder Erbeinsetzung.

Gesellschaftsverträge enthalten auch oft so genannte Nachfolgeklauseln, die regeln, wie die Nachfolge im Falle des Todes eines Gesellschafters zu erfolgen hat, ob ein Erbe eintreten kann oder nicht.

Mehr zum Thema Erbschaft und Nachfolge erfahren Sie in diesem Beitrag.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.