Fakten zur Absichtserklärung

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Zusammenfassung Absichtserklärung

  • Die Absichtserklärung ist eine unverbindliche Abmachung zwischen zwei oder mehr Parteien, in der Regel dem Geldgeber und dem Unternehmen, über eine Unternehmensfinanzierung

  • Sie umreißt die Bedingungen und Details der Finanzierung, darunter die Rechte und Pflichten der Parteien.

  • Die Absichtserklärung ist oft der erste Schritt zur Unterzeichnung eines formalen Vertrags.

  • Trotz der Unverbindlichkeit kann es im Anschluss problematisch sein, zu Ihren Gunsten von den Vereinbarungen in der Absichtserklärung abzuweichen.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Absichtserklärung

Wenn Ihre Gespräche mit dem Investor erste Erfolge zeigen und eine generelle Bereitschaft zur Finanzierung Ihres Unternehmens zu erkennen ist, haben Sie einen ersten Erfolg erreicht. Der nächste Schritt in den Verhandlungen mit einem Investor ist die Erstellung einer Absichtserklärung. Im Venture Capital-Bereich wird die Absichtserklärung auch mit den englischen Begriffen

  • Letter of Intent (LoI)
  • Memorandum of Understanding (MoU)
  • Term Sheet
  • oder Head of Terms

bezeichnet. Die Abgrenzung der Begriffe richtet sich danach, wie hoch die Bindungswirkung der Vereinbarung ist. Ein Letter of Intent hat demnach geringere Bindungswirkung als ein Term Sheet. Eine genaue Definition ist jedoch aufgrund der fließenden Übergänge nicht möglich.

Kommt eine Absichtserklärung zustande, ist dies eine Bestätigung, dass sich die Beteiligten über wesentliche Punkte der Verhandlungen bereits einig sind. Wichtige Punkte, die eine Absichtserklärung enthält, sind

  • Die Höhe der Investition
  • Die ggf. dafür erhaltenen Unternehmensanteile
  • oder die sonstige Art der Investition, bspw. Debt-Equity-Swap, stille Beteiligung o.ä.
  • Milestones: Meilensteine, zu denen weitere Tranchen der Investition freigegeben werden, beispielsweise bei Erreichung bestimmter Umsatzzahlen oder eines technischen Ziels
  • Grundzüge des späteren Vertragswerks, etwa ein erster Garantiekatalog, außerdem Rechte des Investors wie Informations- und Mitspracherechte.
  • Wenn der Investor auch Gesellschafter wird, werden die Rechte und Pflichten des neuen Gesellschafters bspw. bezüglich seines Umgangs mit den Anteilen geregelt (Gesellschaftervereinbarung).

Ihr eigener rechtlicher Rahmen

Wenn Sie die bisherigen Verhandlungen gut dokumentiert haben, besitzen Sie einen großen Vorteil. Sie können den ersten Entwurf für die Absichtserklärung vorlegen und damit die Initiative übernehmen. Natürlich können Sie als Gründer die Ausfertigung der Absichtserklärung auch gänzlich dem Investor überlassen. Doch dann sind Sie in der Position, reagieren zu müssen und Änderungsvorschläge zu machen. Als Gründer sind Sie sind in den Verhandlungen keineswegs in der schwächeren Position, auch wenn Sie weniger Erfahrung mit Unternehmensbeteiligungen haben sollten.
Wenn Sie die Absichtserklärung nicht selbst erstellen oder zumindest prüfen lassen, könnte Sie die Unterzeichnung ungewollt an bestimmte Punkte binden. Wir stellen für Sie sicher, dass keine zu weit gefasste vertragliche Bindung durch die Absichtserklärung ausgelöst wird.

Rechtliche Bedeutung der Absichtserklärung

Die Bedeutung der Absichtserklärung liegt vor allem darin, dass sie für die zukünftigen Verhandlungen einen neuen Ausgangspunkt bildet. Dies gilt auch in rechtlicher Hinsicht, denn ein Abweichen von den Vereinbarungen der Absichtserklärung erfordert eine Begründung. Daher sollten Sie eine selbst ausgearbeitete Absichtserklärung vorlegen, die in Ihrem Interesse ist, damit Sie später nicht davon abweichen müssen.
Außerdem ist die Einigung über die Absichtserklärung der Moment, an dem Sie erkennen, ob das Investment wirklich von beiden Seiten so gewollt ist. Anschließend beginnen die nächsten Phasen der Finanzierungsrunde, welche noch arbeitsintensiver und damit aufwändiger und teurer sein werden. Daher sollten Meinungsverschiedenheiten vorher aus der Welt geräumt werden.

Bewerten Sie Ihr Unternehmen richtig

Bezüglich der Bewertung des Unternehmens in der Absichtserklärung wird unterschieden zwischen der sogenannten Pre-Money- und der Post-Money-Bewertung. Damit wird der Unternehmenswert vor bzw. nach der Investition des Kapitalgebers bezeichnet. Das Investment des Geldgebers fließt in den Unternehmenswert mit ein. Es wird unterstellt, dass der Wert des Unternehmens genau um den Betrag steigt, den der Investor zuführt. Wichtig ist, dass Sie genau darauf achten, dass die Absichtserklärung den aktuellen Wert Ihres Unternehmens abbildet.
Beispiel: Sie nehmen für Ihr Unternehmen einen Wert von 1.000.000€ an. Ein Investor engagiert sich mit weiteren 250.000€. Dies entspricht 25 % des Unternehmenswertes vor der Investition, aber das Unternehmen ist nach der Investition 1.250.000€ wert. Daher entspricht das Investment also nur 20% des Wertes nach der Investition. Da der Investor an dem Unternehmen so beteiligt ist, wie es nach der Investition steht, sollte er für den Betrag 20 % der Anteile erhalten. Bieten Sie dem Investor daher nicht zu viele Anteile an. Dieses Beispiel gilt für den Fall einer Kapitalerhöhung.

Bewertung vorbehaltlich der Due Dilligence

Bei der Bewertung des Unternehmens sollte aus Investorensicht auch erwähnt werden, dass der Wert vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Due Dilligence Prüfung ermittelt wurde und nur gilt, falls bei der Prüfung keine wesentlichen Abweichungen von den vorherigen Annahmen erkannt werden. Aus Sicht der Gründer kann man auch den Fall einbeziehen, dass das Unternehmen aufgrund zwischenzeitlicher Durchbrüche in technischer oder finanzieller Hinsicht eine Wertsteigerung erfährt.

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