Gründerkredit – KfW
Der Gründerkredit, auch als Startgeld bekannt, richtet sich an Unternehmensgründungen mit einer Finanzierung bis zu 10.000 Euro. Dieser Kredit eignet sich als Grundlage für kleinere Unternehmungen und als Einstieg für die Selbstständigkeit.
Universeller Gründerkredit – KfW
Der universelle Gründerkredit ist für Gründungen mit großem Kapitalbedarf vorgesehen und reicht bis zu 25 Millionen Euro. Die Aufnahme eines universellen Kredites muss ebenfalls innerhalb der ersten fünf Jahre, nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Das Darlehen das durch den universellen Gründerkredit aufgenommen wird, deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre, davon sind höchstens drei Jahre für die Tilgung aufzuwenden. Der Zinssatz hängt von den aktuellen Konditionen ab und kann daher variieren. Derzeit sind die Zinsen auf einem historischen Tiefstand, was eine Gründung und die Aufnahme eines Kredites derzeit so attraktiv macht.
ERP-Kredit
ERP-Kredite (European Recovery Programm) sind Darlehen, welche im Rahmen wirtschaftspolitischer Förderprogramme als verbilligte Kredite, vor allem an Existenzgründer (Start-Ups), vergeben werden. Dies sind zinsgünstige Darlehen die vor allem für Existenzgründer als Startgeld, als Hilfe für den Anfang dienen soll.
Gründer Startgeld – ERP-Gründerkredit
Mit dem ERP-Gründerkredit, werden kleine Existenzgründer mit einem Bedarf an Fremdfinanzierung in Höhe von maximal 100.000 Euro gefördert. Dieser Gründerkredit wird häufig für gewerbliche Investitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln verwendet. Darüber hinaus wird das Geld aus diesem Darlehen auch der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendet. Der Vorteil dieser Finanzierung ist es, dass der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben wird und maximal 10 Jahre beträgt. Das bringt Planungssicherheit für Gründer und Förderer.
Eigenkapitalhilfeprogramm
Eigenkapitalhilfeprogramme sind Eigenkapitalhilfen, jene Darlehen die der Bund bzw. die Länder über Kreditinstitute der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) oder auch der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Existenzgründer vergibt. Das Eigenkapitalhilfeprogramm Darlehen ist in den ersten beiden Jahren zinsfrei und kann eine Laufzeit bis zu 20 Jahren haben. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind eigenkapitalähnlich, da sie für eine sehr lange Frist zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Sicherheiten werden nicht gefordert und im Falle einer Insolvenz haften Dritte, hier speziell die kreditgebenden Banken, unbeschränkt. Sie ist besonders günstig mit dem ERP-Kredit kombinierbar und verlangt keine besonderen Sicherheiten. Dieser dient zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Gründung und hilft zur Durchführung von Investitionen. Jeder Gründer sollte in der Regel etwa 15% seines Gesamtkapitals durch Eigenkapital abgedeckt haben, das Eigenkapitalhilfeprogramm hilft mit günstigen Krediten den neuen Unternehmen dabei, ihr Eigenkapital auf 40% aufzustocken, soweit ihr Konzept und der Kapitalbedarfsplan stimmt.
Zuschüsse als Förderung – Arbeitssuchende werden gefördert
Die Variante Zuschuss als Förderung zu wählen, hat den Vorteil, dass die Förderung in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Zu den klassischen Fördermitteln zählen die Gründungszuschüsse und das KfW Gründercoaching.
Gründungszuschüsse vom Arbeitsamt werden Arbeitssuchende, die sich selbständig machen möchten, angeboten. Diese Neugründer müssen einen Antrag stellen um diese Fördermittel zu bekommen. Wenn der Antrag freigegeben wird, erhält der Gründer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes für sechs Monate.
Dieser Gründungszuschuss, welcher von der Bundesagentur für Arbeit vergeben werden, besteht aus 300 Euro pro Monat. Durch diese Förderung sind die Privatausgaben kleinerer Gründungen bereits gedeckt und der Gründer kann seine Arbeitskraft für das Unternehmen voll einsetzen. Die Förderung lässt sich für weitere neun Monate verlängern. Das Gründercoaching auf der Länderebene unterscheidet sich je nach Bundesland und es werden je nach Bundesland Zuschüsse teilweise bis zu 80 % vergeben. Um diesen Zuschuss zu bekommen muss der Berater im jeweiligen Bundesland zugelassen sein. Der Schwerpunkt der Beratung liegt insbesondere bei der Marktanalyse und der Vorbereitung des Businessplans. Maximal wird die Summe der Kosten der Beratung auf 4.000 Euro begrenzt und ab dem dritten Betriebsjahr sind dann nur noch maximal 3.000 Euro förderfähig. 300 Euro werden dem Neugründer zusätzlich als soziale Absicherung jeden Monat zur Verfügung gestellt.
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