Welche Unterlagen werden bei der Beantragung der Erlaubnis benötigt?
Wie Sie der oben stehenden Liste entnehmen können, sind einige Tätigkeiten von der Erlaubnispflicht erfasst. Wenn Sie als Gründer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen, kann die Behörde eine Vielzahl von Unterlagen bei Ihnen einfordern, um die Voraussetzungen für die Erlaubnis zu prüfen:
Persönliche Zuverlässigkeit:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Das polizeiliche Führungszeugnis erhalten Sie in der Regel beim Einwohnermeldeamt oder beim Ordnungsamt
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie in der Regel beim Einwohnermeldeamt oder beim Ordnungsamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Sachliche und fachliche Voraussetzung:
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (bspw. durch einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Insolvenzverzeichnis) oder die Dokumentation des erforderlichen baulichen Zustands
- Den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Insolvenzverzeichnis für die genehmigungspflichtige Tätigkeit erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Im Rahmen der fachlichen Voraussetzung muss ggf. eine bestimmte Ausbildung oder spezielle Sachkunde nachgewiesen werden. Hiermit kann eine eventuelle Sachkundeprüfung oder Unterrichtung durch die IHK gemeint.
Weitere behördliche Genehmigungen
Zusätzlich zur Erlaubnispflicht Ihrer Tätigkeit sollten Sie sich als Gründer vor dem Start in die Selbstständigkeit auch im Hinblick auf andere Genehmigungen informieren. So bestehen beispielsweise Genehmigungspflichten im Bereich des Bau- und Gesundheitsamtes. Es kann sein, dass Sie beispielsweise Genehmigungen des Bauamtes benötigen, wenn Sie ein neues Gebäude errichten oder ein bestehendes Gebäude umbauen und damit die Nutzung des Gebäudes ändern.
Erlaubnispflicht ernst nehmen
Gründern wird wärmstens empfohlen, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Eine fehlende behördliche Genehmigung bei der Ausübung der Tätigkeit hat bereits einige Gründer kalt erwischt und dem unternehmerischen Erfolg empfindlich geschadet. Daher sollten Sie vor einer Gründung prüfen bzw. prüfen lassen, ob Ihre unternehmerische Tätigkeit unter einen der oben stehenden Punkte zu subsumieren ist. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie Kontakt zu der zuständigen Behörde suchen. Gerne können wir Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeit hierzu nähere Informationen liefern.
Mehr zur GmbH und UG Gründung:
Vielen Dank für Ihren Artikel Gewerbeanmeldung Meine Tochter möchte demnächst ein Gewerbe mit überwachungsbedürftigen Tätigkeiten gründen und fragte mich deshalb, welche sachliche und fachliche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Ich werde ihr weiterleiten, dass eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden muss.