Inhalt eines Gesellschaftsvertrags bei der Gründung einer GmbH
Anders als bei Personengesellschaften besteht bei der Gründung einer GmbH grundsätzlich die Pflicht zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der sogenannten GbR, bedarf der Gesellschaftsvertrag beispielsweise keiner schriftlichen Form. Es macht natürlich auch bei der GbR Sinn, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, um sich als Gesellschafter abzusichern. Zum rein juristischen Zustandekommen des Gesellschaftsvertrags ist allerdings alleine eine mündliche Vereinbarung ausreichend – aber nicht ratsam. Oft werden wir von unseren Mandanten gefragt, welche Klauseln bei einer individuellen Ausgestaltung einer GmbH-Satzung aufgenommen werden – dies ist eine Übersicht zu dieser Thematik.
Warum sollte ein GmbH-Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden?
Der GmbH-Gesellschaftsvertrag oder auch Satzung genannt dient der Regelung wesentlicher Rechte und Pflichten zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Hierbei sind einige Inhalte rechtlich zwingend notwendig, während den Gesellschaftern aber auch ein gewisser Freiraum für weitere Regelungen eingeräumt wird, den wir bei der persönlichen Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags für die Gesellschafter nutzen.
Ein klar formulierter GmbH-Gesellschaftsvertrag mit detaillierten Verteilungs- und Zuständigkeits- und Auflösungsregelungen dient zur Vorsorge für eine Krisen- oder Konfliktsituation. Die Gründungsberatungspraxis weist häufig auf, dass insbesondere beim Auslassen von wichtigen haftungs- und nachfolgerelevanten Regelungen im Gesellschaftsvertrag Ihr Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten kann, die es eigentlich zu vermeiden gilt. Ferner kann bei unzulänglichen Regelungen in der Satzung Ihr privates Vermögen gefährdet werden.
Eben aus diesen Gründen ist ein individuell ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ein aus unserer Sicht unabdingbares Element für Ihre persönliche Gründung und Ihr zukünftiges Dasein als Gesellschafter.
Inhalt dieser Seite:
- Inhalt eines Gesellschaftsvertrag
- Warum sollte ein GmbH-Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden?
- Woher stammen die Regelungen zum GmbH-Gesellschaftsvertrag?
- Was sind die Pflichtbestandteile eines GmbH-Gesellschaftsvertrags?
- Gibt es weitere typische Regelungen, die in GmbH-Gesellschaftsverträgen geregelt werden?
- Beinhaltet der GmbH-Gesellschaftsvertrag eine „Salvatorische Klausel“?
- Wie können Sie einzelne Regelungen in Ihrer GmbH-Satzung nachträglich ändern oder anpassen?
- Gibt es Vorlagen und Muster eines GmbH-Gesellschaftsvertrags, auf die Sie zurückgreifen können?
- Fazit
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!