Gründe ich meine GmbH mit einer individuellen Satzung oder mit einem Musterprotokoll?

  • GmbH gründen: Bundesweit vom Anwalt

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

Gründe ich meine GmbH mit einer individuellen Satzung oder mit einem Musterprotokoll?

Hat man sich als Unternehmer dazu entschieden eine GmbH  zu gründen, so stellt man sich die Frage, ob man Regelungen in einer individuellen Satzung oder lieber mit Hilfe eines Musterprotokolls festhalten soll. Man hat also die Wahl zwischen einem vom Gesetzgeber vorgefertigten Musterprotokoll oder einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Dabei kommt es darauf an, wie man als Unternehmer seine Gesellschaft ausgestalten möchte, in welchem Verhältnis die einzelnen Gesellschafter zueinander stehen sollen, was in einem Krisenfall geschehen soll und natürlich ist dies auch eine Kostenfrage.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

GmbH Gründung mit Rechtsanwalt

GÜNSTIG SCHNELL RECHTSSICHER

Über

30000

geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

GmbH Satzung oder Musterprotokoll?

Um herauszufinden, welche von beiden die bessere Lösung für Ihre GmbH ist, sollte man sich folgende Fragen stellen:

  • Wer ist Gesellschafter?
  • Welche Leistungen sollen die Gesellschafter erbringen?
  • Wie soll ein Gesellschafterwechsel erfolgen? Wonach soll sich ein solcher richten?
  • Unter welchen Umständen scheiden Gesellschafter aus?
  • Wie gestaltet sich die Rechtsfolge im Falle eines Todes oder eines Erbfalls?
  • Wie werden Gewinne verwendet und verteilt?
  • Wer soll die Geschäfte führen? Und wie?
  • Wie kommen Gesellschafterbeschlüsse zustande?
  • Wann können Geschäftsanteile einbezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen sollen Gesellschafter eine Abfindung erhalten?
  • Wie sollen Stammeinlagen eingebracht werden? Sach- oder Bargründung?

Sollten Sie diese Regelungen individuell festlegen wollen, so ist eine individuelle Satzung das Richtige für Sie.

Nicht empfehlenswert: Gründung einer GmbH mit Hilfe eines Musterprotokolls

Entgegen weitläufiger Meinung kann die GmbH mit einem Musterprotokoll gegründet werden. Ein Musterprotokoll ist eine verknappte, vom Gesetzgeber vorgegebene Art eines Gesellschaftsvertrages (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG).  Das bedeutet für Sie als Gründer, dass Sie keine abweichenden Regelungen – abseits derer im GmbH-Gesetz festgelegten – treffen können. Die Gründung mittels eines Musterprotokolls ist daher unflexibel, da sie mit Einschränkungen verbunden ist. Ihre Gesellschaft dürfte nicht mehr als drei Gesellschafter haben, auch darf nur ein Geschäftsführer bestellt werden, der stets alleinvertretungsberechtigt ist.

Der einzige Vorteil des Musterprotokolls ist nur scheinbarer Natur: So sind die Notarkosten geringer, als bei einer Gründung mit individueller Satzung. Allerdings können Sie im Falle einer Gründung mit einem Musterprotokoll lediglich 300,- € Gründungskosten absetzen. Möchten Sie hingegen die vollen Gründungskosten (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) absetzen, so müsste dies individuell im Gesellschaftsvertrag bestimmt worden sein. Eine entsprechende Regelung findet sich in allen von uns erstellten Gesellschaftsverträgen. Nach voller steuerlichen Absetzung der Gründungskosten sparen Sie mit dem Musterprotokoll nicht / nur sehr wenig.

Grundsätzlich erstellen wir bei jeder GmbH-Gründung grundsätzlich eine individuell angepasste Satzung. Im Vergleich zur Gründung mit einem Musterprotokoll fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.

Vorteile der individuellen GmbH Satzung

Möchten Sie eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern oder mehreren Geschäftsführern gründen, ist ein individueller Gesellschaftsvertrag für Sie die richtige Wahl. Denn in einem Krisen- oder Streitfall ist der Gesellschaftsvertrag die Vorsorge eines Gesellschafters.

Vorteile eines individuellen Gesellschaftsvertrages:

  1. Der größte Vorteil ist die Flexibilität. Sie können nach Belieben Regelungen festlegen, verändern und ergänzen.
  2. Es besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Einziehung von Geschäftsanteilen festzulegen. Wird eine solche nicht im Gesellschaftsvertrag individuell geregelt, darf keine Einziehung von Geschäftsanteilen gemäß § 34 GmbHG erfolgen.
  3. Auch können Sie ein individuelles Wettbewerbsverbot regeln.
  4. Grundsätzlich ist die Gewinnverteilung hälftig bzw. zu jeweils einem Drittel festgeschrieben. Möchten die Gesellschafter abweichende Regelungen treffen, weil beispielsweise ein Gesellschafter weniger Zeit für die Unternehmung aufwendet oder einer der Gründer Senior Partner ist, wird ein individueller Gesellschaftsvertrag benötigt.
  5. Der Kreis der Gesellschafter ist kontrollierbar. Sie können mehrere Gesellschafter und Geschäftsführer bestimmen, die untereinander frei wechseln können. Somit verliert ein Gesellschafter niemals den Einfluss auf den Gesellschafterbestand.
  6. Sollten Sie mit einem Musterprotokoll gründen, so hätte ein ausscheidender Gesellschafter gegen die Gesellschaft sofort einen Anspruch auf Abfindung. Die Höhe der Abfindung bemisst sich nach dem Verkehrswert seines Anteils. Da eine Gesellschaft den Verkehrswert eines Anteils häufig nicht auf einmal aufbringen kann (mangelnde Liquidität), ist es unerlässlich dies in der Satzung zu regeln, denn dies ist im Streitfall oft existenzvernichtend.
  7. Sie können mehrere Geschäftsführer bestellen. Die Bestellung eines Dritten (Fremdgeschäftsführer) ist auch möglich.
  8. Um eine Auflösung der Gesellschaft aufgrund der Kündigung eines Gesellschafters zu verhindern, können sie Kündigungsregelungen für die einzelnen Gesellschafter festlegen.
  9. Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH, so können Sie nicht nur Bareinlagen, sondern auch Sacheinlagen erbringen.
  10. Sie können die Gründungskosten steuerlich voll absetzen, wenn Sie dies im Gesellschaftsvertrag geregelt haben.
  11. Im Falle einer Einmann-GmbH besteht mit dem Musterprotokoll keine Möglichkeit, mit einer Einlage von 12.500 € zu gründen.

Fazit

Ob Sie mit einem Musterprotokoll oder einem individuellen Gesellschaftsvertrag gründen sollen, ist stets einzelfallabhängig. Dennoch überwiegen in den allermeisten Fällen die Vorteile einer individuellen GmbH-Satzung.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gründe ich meine GmbH mit einer individuellen Satzung oder mit einem Musterprotokoll?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment needs to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei