Das Stammkapital einer GmbH
Das Stammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 GmbHG 25.000 €. Dieser Betrag setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen, die unterschiedlich hoch sein können.
Um eine GmbH gründen zu können, reicht es jedoch aus, dass Sie zumindest eine Einlage in Höhe von 12.500 € leisten (§ 7 Abs. 2 GmbHG) – in diesem Fall bleibt es bis zur Einbringung von 25.000 € bei einer persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter für den Differenzbetrag von 12.500 €. Dies kann im Einzelfall neutral sein, jedoch beispielsweise auch einen Gesellschafter benachteiligen, der persönlich finanziell besser aufgestellt ist, aber eine niedrigere Kapitalaufbringungspflicht hatte. Gerne beraten wir Sie zu dieser Frage im Rahmen unserer Gründungsberatung.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben momentan eine UG und haben das ganze Kapital eigentlich in Sacheinlagen, wie Ware usw. Mich hat nun unser Bankberater darauf gebracht das dies auch möglich ist es in eine GmbH umzuwandeln. Hier ist nun die Frage wie funktioniert das und wie wird der Lagerbestand berechnet, nach EK oder VK? Ich habe auch gelesen das man hier auch alle anderen Werte wie Ausstellungsstücke und Büro mit einbringen kann. Könnten Sie mich da kurz informiere?
Außerdem noch eine Frage, wenn wir schon dabei sind, da die UG nur auf meine Frau läuft, da dies zur Eröffnung nicht anders möglich war, wäre es möglich und macht es Sinn mich durch die GmbH gleich einzubringen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Wenz