• Sperrminorität: Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers bei der GmbH oder UG Gründung vermeiden

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Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers

Die Sozialversicherungspflicht ist ein zentrales Thema bei der Gründung einer GmbH oder UG. So ist das Geschäftsführergehalt für Gesellschafter die steuerlich vorteilhafteste Art, vom Gewinn einer GmbH oder UG zu profitieren – falls keine Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Dennoch drohen Geschäftsführern bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherungen empfindliche Steuernachzahlungen, falls nachträglich festgestellt wird, dass ein Geschäftsführerverhältnis sozialversicherungspflichtig war.

Grundsatz der Sozalversicherungspflicht eines Geschäftsführers

Die Sozialversicherungspflicht besteht, falls der GmbH oder UG Geschäftsführer

  • in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingebunden ist,
  • für seine Tätigkeit einen Lohn erhält und dabei
  • keinen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann.

Eine Sozialversicherungspflicht besteht also, wenn der Geschäftsführer einem Angestellten ähnelt oder gleicht – insbesondere wenig Entscheidungsbefugnis hat und weisungsunterworfen ist. Besteht die Pflicht, umfassen die Sozialversicherungsbeiträge folgende Beiträge:

  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • soziale Pflegeversicherung