Welche Vorteile bietet Ihnen eine GmbH?

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Das sind die Vorteile einer GmbH

Die Gründung einer GmbH bietet Ihnen eine Reihe von Vorteilen:

  • Keine persönliche Haftung 
  • Angesehene Gesellschaftsform
  • Steuerersparnisse
    u.v.m

Nachfolgend finden Sie einen Überblick.

Inhalt dieser Seite:

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

GmbH Gründung mit Rechtsanwalt

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  • Keine persönliche Haftung der GmbH Gesellschafter

Ihr Privatvermögen als Gesellschafter bleibt in aller Regel außer Gefahr. Für die Verbindlichkeiten kommt alleine die Gesellschaft auf (§ 13 GmbHG). Daran ändert normalerweise auch eine Insolvenz der GmbH nichts. Kauft also die GmbH z.B. eine Büroausstattung, muss sich der Verkäufer mit seinen Zahlungsforderungen an die Gesellschaft wenden. Vertragspartner ist einzig und allein die Gesellschaft. Sie stehen als Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ein, wenn diese nicht zahlen.

Dieser Grundsatz wird nur in Ausnahmefällen durchbrochen. Beispielsweise

  • können die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften, wenn die GmbH ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • außerdem müssen die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH aufkommen, wenn sie zuvor durch widerrechtliche Aktivitäten das Vermögen der GmbH vernichtet haben. Dann spricht man von einer sog. Existenzvernichtungshaftung. Diese Ansprüche kann aber erst der Insolvenzverwalter geltend machen.
  • das Vermögen der GmbH darf vor der Eintragung ins Handelsregister nicht unter 25.000 € fallen. Ansonsten droht die sog. Durchgriffshaftung.
  • Die GmbH ist eine angesehene Gesellschaftsform

Obwohl Ihre Gläubiger wegen der Ausschlusses der Haftung komplett leer ausgehen könnten, genießt die GmbH ein hohes Ansehen. Durch das hohe Stammkapital von 25.000 € wird im Geschäftsverkehr eine hohe Bonität vermutet.  So hat sich die deutsche GmbH über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Sie hebt sich insbesondere von der englischen Limited oder der UG ab.

  • Eigener Firmenname der GmbH

Die GmbH tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Als gründender Gesellschafter können Sie so mit Ihrem Namen außen vor bleiben – nach außen tritt alleine Ihre Firma in Erscheinung. So wird Ihre Privatsphäre geschützt. Die GmbH kann eigenständig Immobilien anmieten, Arbeitsverträge schließen, Anteile an anderen Unternehmen erwerben und und und. Dabei ist alleine der Geschäftsführer Ihr Vertreter nach außen.  Ihr Name wird nicht auf Rechnungen oder dem Impressum erwähnt.

  • Steuerersparnisse durch die GmbH

Sie können mit einer GmbH Steuern sparen. Denn die GmbH ist, anders als z.B. die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), eine Kapitalgesellschaft und unterliegt also solche der Körperschaftssteuer in Höhe von 15 %. Die Einkommenssteuer kann hingegen bis zu 45 % betragen. Eine Gewerbesteuer ist in jedem Fall zu entrichten. Dieser beträchtliche Unterschied stellt für viele Unternehmer einen Anreiz dar, schon aus steuerlichen Gesichtspunkten eine GmbH zu gründen. Als Gründer einer GmbH können Sie von der niedrigen Besteuerung profitieren, wenn Sie beschließen, die Gewinne nicht auszuschütten, sondern wieder im Betrieb zu belassen, z.B. durch das Leasing eines Firmenwagens, den Kauf elektronischer Ausstattung (PC usw.). Bei Ausschüttung ist auf die Gewinne dann eine Kapitalertragssteuer zu zahlen. Diese liegt im Moment bei 25 %. Das würde den Steuervorteil wieder aufheben.

  •  Bildung stiller Reserven

Eine weitere Möglichkeit, wie Sie mit der GmbH Steuern sparen können, ist die Bildung stiller Reserven. Darunter versteht man Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, weil etwa der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist als ihr Zeitwert. Hier kommen dem Unternehmen die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bei der Bilanzaufstellung sowie Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

  • Unkomplizierte Veräußerung der GmbH

Wenn Sie Ihre GmbH verkaufen wollen, ist dies weitaus unkomplizierter, als die Veräußerung z. B. eines Einzelunternehmens. So reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Es müssen nicht alle Vermögensbestandteile einzeln an den Käufer übertragen werden.

  • GmbH-Geschäftsführer frei wählbar

Als GmbH-Gesellschafter müssen Sie nicht unbedingt die Aufgaben eines Geschäftsführers übernehmen. Wenn Sie wollen, können Sie für Ihre GmbH ohne Weiteres einen Fremdgeschäftsführer bestellen. Dies bietet Ihnen den Vorteil einer weitaus geringeren Haftung, weil im Falle einer GmbH der Hauptanteil der Haftung auf den Geschäftsführer fällt.

  • Ein-Mann-GmbH möglich

Bei einer GmbH brauchen Sie keine weiteren Gesellschafter. So können Sie alleine eine GmbH gründen und auf diese Weise Ihr privates Vermögen schützen.

  • Vorteilhafte Mitarbeiterbeschäftigung

Bei einer Neugründung einer GmbH können Sie Mitarbeiter mit einer Befristung von 4 Jahren einstellen. Damit kommt der Gesetzgeber Gründern entgegen. Im Normalfall ist lediglich eine Befristung von 2 Jahren erlaubt.

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