IT-Firma gründen und betreiben

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Telefonische Erstberatung

Sie überlegen schon länger, sich mit einem IT-Unternehmen selbstständig zu machen und dazu ein Unternehmen zu gründen? Ob Sie IT-Infrastrukturen vertreiben oder Software entwickeln möchten, wir klären Sie in unserem umfangreichen Ratgeber auf.

Unser Artikel behandelt u.a. Fragen, wie:

  • “Welche Rechtsform eignet sich für eine IT-Firma am besten? Eine UG oder eine GmbH?”
  • “Muss ich ein IT-Studium absolviert haben oder Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung beachten?”
  • “Wie kann ich gegen negative Bewertungen meines IT-Unternehmens im Internet vorgehen?”
  • “Wie kann mein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen?”

Fakten zur IT-Branche

Die IT-Branche ist ein fester Bestandteil der deutschen Wirtschaft. Der Markt ist seit Jahren stabil im Wachstum und bietet künftig spannende Wachstumschancen.  Einige interessante Fakten:

  • Die deutsche IT-Branche zählt momentan 945.500 Erwerbstätige
  • Start-ups haben mit neuen Technologien gute Chancen.
  • Der Sektor rund um die künstliche Intelligenz wird sich bis 2022 voraussichtlich verfünffachen
  • Der Jahresumsatz der IT-Branche beträgt jährlich 89,9 Mrd. €

Statistik: statisa.com, telecom-handel.de

Gründung mit Rechtsanwalt

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Die Kernpunkte

  • Die eine “richtige” Rechtsform für eine IT-Firma gibt es nicht. Wir empfehlen zur vollen Enthaftung die UG oder die GmbH.

  • Die IT-Branche ist seit Jahren im Wachstum. Die Digitalisierung wird auch in Zukunft viele Möglichkeiten schaffen selbstständig tätig zu sein.

  • Gerade bei Software Firmen eignet sich die private Enthaftung im Wege der Kapitalgesellschaft.

IT-Firma gründen: Welche Rechtsform ist am besten geeignet?

Der erste Schritt zur Selbstständigkeit ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Die meisten IT-Unternehmen wählen eine der folgenden Rechtsformen:

  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • GmbH
  • UG & Co. KG
  • GmbH & Co. KG
  • Einzelunternehmen

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen und nicht etwa als freiberuflicher IT-Berater auftreten möchten, ist eine haftungsbeschränkte Unternehmensform am besten geeignet. Für betriebliche Schulden haftet lediglich Ihr Unternehmen und nicht etwa Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Gründung einer IT-Firma Schritt für Schritt

  • Kostenfreie Erstberatung zur Wahl der Rechtsform

  • Anwaltliche Gründungsberatung mit individuellem Gründungsplan – zum einmaligen Festhonorar. Gesellschaftsvertrag vom Anwalt – nach Ihren Wünschen oft innerhalb von 24 Stunden

  • Gründung Ihres IT-Unternehmens: Eintragung ins Handelsregister, Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung sowie Abschlussberatung

Eröffnung Ihrer IT-Firma als GmbH

Die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Zur Eröffnung benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 12.500 €. Zur vollen Enthaftung müssen jedoch 25.000 € eingezahlt werden. Bis dies geschieht haften Sie im Zweifelsfall mit den nicht eingezahlten 12.500 € privat.

Vorteile einer GmbH

Die GmbH genießt einen guten Ruf. Sie gibt Ihrem Unternehmen ein seriöses Image. Das begründet sich im hohen Stammkapital und der beschränkten Haftung.

Nachteile der GmbH

Erstgründer sind häufig von dem Mindestkapital von 12.500 € / 25.000 € abgeschreckt. Wenn Sie die Selbstständigkeit zunächst ausprobieren möchten, kann dies eine abschreckende, hohe Investition darstellen. Besser eignet sich die UG (haftungsbeschränkt), die auch einen Haftungsausschluss bietet. Sie kann bereits mit 1€ gegründet werden.

Gründung als UG (haftungsbeschränkt)

Die UG wurde mit einer Sonderregelung in 2008 geschaffen. Sie entspricht der GmbH, nur dass bei ihr keine Mindesteinlage gefordert wird. Theoretisch kann die UG mit 1 € gegründet werden. Praktisch wird eine höhere Einlage erforderlich sein, um die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen. Eine Einzahlung von 12.500 € wie bei der GmbH ist jedoch nicht nötig.

Vorteile der UG

Die Gründung der UG bietet den Vorteil, dass sie eine Beschränkung der Haftung bietet und bereits mit 1 € gegründet werden kann. Gleichzeitig sind die formalen Kosten etwas günstiger als bei einer GmbH. Ihr Privatvermögen ist mit der UG geschützt und eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.

Nachteile der UG

Im B2B-Bereich genießt die UG weniger Ansehen als die GmbH. Als IT-Firma werden Sie wahrscheinlich andere Unternehmen als Kunden haben. Wenn Sie meinen, dass Ihre Zielgruppe darauf Wert legt und das Kapital zu Verfügung steht, sollten Sie eine GmbH gründen.

IT-Unternehmen als GmbH & Co. KG gründen

Wenn Sie bereits Erfahrung als Selbstständiger in der IT-Branche haben, könnte die GmbH & Co. KG die passende Rechtsform sein. Vor allem wenn hohe Umsätze erwartet werden können und Gesellschafter steuerlich vorteilhaft beteiligt werden sollen. Für die GmbH & Co. KG sind 12.500€ / 25.000€ erforderlich.

Was spricht für eine GmbH & Co. KG?

Unternehmer entscheiden sich für eine GmbH & Co. KG, wenn sie von der steuerlich vorteilhaften Entnahme profitieren möchten. Sollten etwa Familienmitglieder oder Investoren am Geschäftserfolg beteiligt werden, ohne aktiv im operativen Geschäft tätig zu werden, ist die GmbH & Co. KG vorteilhaft. Als Kommanditisten können diese zum persönlichen Einkommensteuersatz Gewinne entnehmen. Außerdem können Investoren in der GmbH & Co. KG teilhaben, ohne die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters zu übernehmen.

Was spricht gegen die GmbH & Co. KG?

Eine GmbH & Co. KG besteht aus zwei Gesellschaften: Der GmbH und der Kommanditgesellschaft. Beide müssen einzeln gegründet und verwaltet werden. Die Gründungskosten und auch die laufenden Verwaltungskosten sind deshalb etwas höher. Daher eignet sich die GmbH & Co. KG für fortgeschrittene IT-Unternehmer, die von Beginn an hohe Umsätze erwarten können.

Soll Ihre IT-Firma von der steuerlich vorteilhaften Entnahme profitieren, aber das Startkapital nicht zur Verfügung stehen, ist die UG & Co. KG geeignet.

IT-Unternehmen als UG & Co. KG gründen

Die UG & Co. KG kann bereits mit 1 € als symbolisches Stammkapital gegründet werden. Dennoch können Steuervorteile realisiert werden.

Die Vorteile einer UG & Co. KG

Die UG & Co. KG ermöglicht die steuerlich vorteilhafte Entnahme für Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind. Als Kommanditisten können Sie am Geschäftserfolg beteiligt werden. Dabei werden Entnahmen höchstens in Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuert. Zudem können die Gesellschafter ohne notarielle Beurkundung aufgenommen werden.

Die Nachteile einer UG & Co. KG

Als Mischform besteht die UG & Co. KG aus zwei Unternehmen. Diese müssen einzeln gegründet und verwaltet werden. Erst durch Anpassung der Gesellschaftsverträge entsteht die Verschmelzung. Die Gründungs- und Verwaltungskosten sind daher höher. Sie betragen ca. 1.600€ statt 900€, wie einer einfachen UG.

Zudem leidet die UG & Co. KG unter einem Imagenachteil im Vergleich zur GmbH & Co. KG.

IT-Firma als Einzelunternehmen gründen

Die meisten Unternehmen in Deutschland agieren als Einzelunternehmen. Wenn Sie mit Ihrer IT-Firma die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit tätigen möchten, ist das Einzelunternehmen eine passende Wahl. Formal genügt hierfür die steuerliche- und die Gewerbeanmeldung.

Vorteile des Einzelunternehmens

Vorteilhaft für IT-Unternehmen ist diese Rechtsform wegen der geringen formalen Anforderungen. Es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung oder Bilanzerstellung. Es muss auch kein Geschäftskonto eröffnet werden.

Nachteile des Einzelunternehmens

Sie haften mit einem Einzelunternehmen mit Ihrem Privatvermögen für jegliche geschäftlichen Schulden. Das wirtschaftliche Risiko ist hoch. Bei unvorhergesehenen Ereignissen kann eine Privatinsolvenz eintreten. Wir empfehlen daher die Wahl einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft für gewerbliche IT-Unternehmen.

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Handelsregistereintrag Ihres IT-Unternehmens

Gründen Sie Ihre IT-Firma mit einer handelsrechtlichen Rechtsform, muss ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Darunter fallen die GmbH, die UG, die UG & Co. KG und die GmbH & Co. KG. Auch als Einzelunternehmen können Sie sich ins Handelsregister eintragen lassen und so zum e.K. werden. Das Handelsregister listet alle angemeldeten offiziellen Gewerbeunternehmen Deutschlands öffentlich auf. Im Rahmen des Gründungsprozesses nehmen wir die Anmeldung für Sie vor.

Wie Sie Ihre IT-Firma beim Finanzamt anmelden

Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung müssen Sie eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Wir übernehmen für Sie die steuerliche Anmeldung und, bei Bedarf, die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Das Finanzamt prüft Ihre Dokumente und stellt Ihnen die Steuernummern aus. Fortan kann Ihr IT-Unternehmen Umsätze generieren.

So melden Sie ein Gewerbe für Ihre IT-Firma an

Nach dem Notartermin zur Gründung Ihres IT-Unternehmens melden wir Sie beim zuständigen Gewerbeamt an. Jetzt ist es offiziell! Sie werden IT-Unternehmer.

Eintragung bei der IHK verpflichtend

IT-Firmen sind zur Mitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer verpflichtet. Die Anmeldung sollte hier erfolgen, bevor Sie Ihre Geschäfte aufnehmen.

Berufsgenossenschaften

Spätestens wenn Sie Angestellte einstellen möchten, müssen Sie Kontakt zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft aufnehmen. Hier schließen Sie die gesetzlich-vorgeschriebene Unfallversicherung für Mitarbeiter ab.

IT-Geschäft nur für Programmierer?

Müssen Sie Software-Entwickler sein, um eine IT-Firma zu gründen? Keineswegs.

Auch als Vertriebler kann es Sinn machen, in diesem dynamischen Markt tätig zu werden. Ein guter Geschäftsmann muss auch komplexe Themen höchstens verstehen, wenn er die richtigen Leute engagieren kann.

Kein Meisterbrief erforderlich

Da eine IT-Firma kein einheitliches Gewerbe verfolgt, ist kein Meisterbrief notwendig, um hier selbstständig zu werden.

Buchhaltung der IT-Firma

In vielen Fällen ist Ihre IT-Firma zur doppelten Buchführung verpflichtet. Als Geschäftsführer sind Sie für die laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss zum Ende des Geschäftsjahres verantwortlich.

Pflicht zur doppelten Buchführung

Um den Anforderungen der doppelten Buchführung gerecht zu werden, müssen alle Geschäftsvorfälle zeitnah und genau erfasst werden. Die Arbeitsschritte der doppelten Buchführung umfassen:

  • Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung
  • Abstimmen der Debitoren-Konten
  • Ausdruck offener Posten
  • Kontierung und Buchung der Eingangsrechnungen
  • Abstimmung der Kreditoren-Konten
  • Ausdruck der Verbindlichkeiten
  • Abstimmen der Bestände
  • Kontierung und Buchung der Kasse
  • Kontierung und Buchung der Kontoauszüge

Buchhaltung in professionelle Hände geben

Als erfahrene Unternehmensrechtskanzlei, empfehlen wir die Auslagerung der Buchhaltung. Als IT-Unternehmer können Sie sich auf Ihre Dienstleistung konzentrieren. Zudem lagern Sie die Haftung aus und haben stets eine Übersicht über die Finanzen Ihrer Firma.

Vorteile des Outsourcings

  1. Minimierung des Verwaltungsaufwands – Indem Sie sich auf Ihre Fähigkeiten fokussieren, erhöht sich die Produktivität Ihres Unternehmens. Externe Dienstleister verlassen sich hingegen auf Ihre Fähigkeiten und arbeiten günstiger.
  2. Übersicht von finanziellen Kennzahlen – Dank der regelmäßigen Reportings haben Sie stets einen Überblick von der Finanzlage.
  3. Auslagerung der Haftung – Als Geschäftsführer haften Sie für Ihre Buchführung. Mit der Auslagerung wird das Haftungsrisiko auf einen externen Dienstleister übertragen.

Wir bieten unseren Mandanten die Buchführung an. Und übernehmen gerne für Sie!

IT-Unternehmen eigenständig oder als Franchise gründen?

Als IT-Unternehmen haben Sie die Möglichkeit Ihr eigenes Geschäftsmodell und Ihre Marke zu entwickeln oder sich einem erfolgreichen Unternehmen anzuschließen. Im IT-Sektor kann sich das Franchising als IT-Systemhaus für Unternehmen als sinnvoll erweisen.

Vorteile des Franchising

Als Franchise-Nehmer vertrauen Sie auf ein erprobtes Geschäftsmodell. Sie müssen nicht erst einen Markennamen aufbauen, sondern schließen sich einem etablierten Unternehmen an. Dennoch bleiben Sie selbstständig. Zudem erhalten Sie finanzielle Unterstützung von Seiten des Unternehmens. Der Franchise-Geber unterstützt Sie mit Know-How sowie einer etablierten Unternehmensstruktur.

Nachteile des Franchising

Sie können kein eigenes Geschäftsmodell entwickeln, sondern agieren in einem festgelegten Rahmen. Zudem wird der Franchise-Geber finanziell beteiligt.

Finanzierung Ihrer IT-Firma

  • Fast jeder Gründer ist im Laufe der Unternehmung auf die Finanzierung durch einen Investor angewiesen.

  • Ein Bankkredit zur Finanzierung kommt nur selten in Frage. Für den Kredit bürgt der Kreditnehmer mit seinem Privatvermögen. Dadurch wird die Enthaftung des Gesellschafters der UG/GmbH quasi umgangen.

  • Typische Finanzierungsformen sind die Einbeziehung als Gesellschafter mit Beteiligungsvertrag, der stille Gesellschafter oder das partiarische Darlehen.

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Zur Finanzierung schließt das Unternehmen einen Beteiligungsvertrag mit einem Investor ab. Dies geschieht typischerweise:

  • Bei der Gründung, im Falle eines Start-Up Unternehmens
  • Im Laufe der Unternehmung, bei plötzlichem Wachstum der Gesellschaft

Ziele des Beteiligungsvertrags

Beteiligungsverträge regeln die Umstände des Verhältnisses zwischen Investor und Unternehmen und dienen der Ermöglichung weiterer zukünftiger Beteiligungen. Absicht der Erstellung des Beteiligungsvertrags ist die für Sie möglichst günstige Regelung der Finanzierung, insbesondere mit Hinblick auf den Einstieg und Ausstieg des Investors in Ihr Unternehmen. Dadurch können auch zukünftige Rechtsstreite mit dem Vertragspartner vermieden werden.

Durch die anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Erstellung Ihrer Finanzierung haben Sie die Rechtssicherheit der lückenlosen Regelung aller Vertragspunkte. Wir übernehmen sämtliche Schritte der Vertragsgestaltung. Sie können sich alleine auf Ihr Geschäft konzentrieren, und das zum Festpreis.

Formen der Beteiligung

Die typischen Beteiligungsformen sind

  1. Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
  2. Die Beteiligung als Kommanditist der UG/GmbH & Co. KG
  3. Die atypische stille Beteiligung
  4. Die typische stille Beteiligung
  5. Das partiarische Darlehen

Lesen Sie mehr zu den Formen des Beteiligungsvertrags auf unserer Übersichtsseite.

Marke Ihres IT-Unternehmens anmelden

Für

  • den Firmennamen Ihres IT-Unternehmens oder
  • den Namen Ihrer Produkte

kann markenrechtlicher Schutz beantragt werden. So wehren Sie Nachahmungsversuche durch Konkurrenten ab und garantieren sich die Rechte an Ihrem Produkt.

Eine Marke anmelden Schritt für Schritt

  • Kostenfreie Erstberatung zur Wahl der richtigen Markenart

  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Marke, Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche, Bekanntheitsschutzprüfung

  • Eintragung der Marke in das Markenregister – Ihr Markenschutz besteht zehn Jahre lang und beliebig erneuert werden.

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Um Ihr Unternehmen zu schützen, können Sie sowohl eine einprägsame Wortmarke als auch eine Bildmarke für Ihr Logo anmelden. Nicht nur für den Unternehmensnamen, sondern auch für die Bezeichnung einzelner Produkte und Dienstleistungen eignet sich die Markenanmeldung. Mit der Schaffung eines Markennamens und eines Logos geben Sie Ihrem Unternehmen einen Wiedererkennungswert. Sie kreieren eine Corporate Identity.

Die Marke für Ihr IT-Unternehmen kann auf zwei Arten angemeldet werden:

  1. Deutsche Marke – Die Marke genießt bundesweit Schutz
  2. EU Marke – Die Marke genießt Schutz in allen EU-Staaten

Deutsche Marke für Ihr IT-Unternehmen anmelden

Sie können den Namen Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte als deutsche Marke anmelden. Sie können danach im gesamten Bundesgebiet gegen markenrechtliche Verstöße vorgehen. Wenn Ihr Geschäft sich nur an Kunden innerhalb der BRD richtet, ist dies die beste Wahl.

Eine Unionsmarke für die IT-Firma anmelden

Wenn zur Gründung Ihrer IT-Firma bereits feststeht, dass Sie europaweit agieren möchten, sollten Sie die Unionsmarke bevorzugen. Sie ist zwar etwas teurer, doch der Markenschutz erstreckt sich über alle EU-Staaten. Sie können somit Ihre IT-Dienstleistung in ganz Europa vertreiben.

Welche Marke Sie bevorzugen, hängt von Ihrer individuellen Strategie ab. Gründen Sie als Franchise-Nehmer, ist der Markenschutz bereits hergestellt. Andernfalls ist die Markenanmeldung ein sinnvoller Schachzug.

Negative Bewertungen der IT-Firma auf Google & Co. löschen

Die Online-Reputation Ihrer IT-Firma ist wertvoll. Gerade im B2B-Bereich, aber auch im B2C-Bereich achten Kunden enorm auf gute Bewertungen. Sollte ein (vermeintlicher) Kunde auf einem Bewertungsportal, wie:

  • Google
  • Jameda
  • Yelp
  • Facebook
  • Proven Expert
  • oder einem sonstigen Dienstleisterportal

eine negative Bewertung verfasst haben, kann dies enormen Einfluss auf den weiteren Verlauf Ihres Unternehmens haben. In manchen Fällen spiegelt eine negative Bewertung eher das eigene Gefühlsempfinden des Kunden, statt einer tatsächlich schlechten Leistung Ihrerseits dar.

Weshalb Online-Bewertungen so wichtig sind

  • 77% der Verbraucher orientieren sich beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen im Internet an Bewertungen. Unter Unternehmern dürfte die Quote noch höher liegen.
  • Meistens erfolgt die Recherche über Suchmaschinen oder Bewertungsportale. 90,2 % aller Suchen finden über Google statt.

Wie Sie schlechte Bewertungen im Internet löschen können

Sollten Sie eine schlechte Bewertung erhalten haben, können Sie dagegen vorgehen. Das ist zu empfehlen, da ansonsten ein nachhaltiger Schaden für Ihr Unternehmen entstehen kann. Eine der folgenden Kriterien muss dafür zutreffen:

  • Unwahr: Das in der Bewertung beschriebene Ereignis entspricht nicht den Tatsachen. Oder der Verfasser war kein Kunde.
  • Beleidigend oder anders strafrechtlich relevant: Äußerst sich der Verfasser beleidigend oder anderweitig illegal gegenüber Ihrem Unternehmen, können Sie dagegen vorgehen.
  • FAKE-Bewertung: Manche Accounts werden nur erstellt, um eine negative Bewertung abzugeben. Manchmal sogar durch Konkurrenten. Derartige Fake-Bewertungen lassen sich ebenfalls löschen.

Wir bieten unseren Mandanten anwaltliche Vertretung an, indem wir Kontakt mit Google oder der betreffenden Plattform aufnehmen. Wir verfassen dazu einen notice-and-take-down-letter und erzwingen die Löschung der Bewertung.

Negative Bewertungen löschen Schritt für Schritt

  • Wir überprüfen kostenfrei, ob die negative Bewertung gelöscht werden kann und kontaktieren Sie danach. Im Anschluss beauftragen Sie uns über unser Auftragsformular. Die Rechtsabteilung des Portals wird von uns schnellstmöglich mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter angeschrieben – wir werden für ein einmaliges Pauschalhonorar für Sie tätig.

  • In den meisten Fällen führt bereits unser erstes anwaltliche Anschreiben zur Löschung der negativen Bewertung durch das Portal.

Wir schützen unsere Mandanten vor schlechten Bewertungen:

nach kostenfreier Überprüfung und zum Festpreis.

AGB für Ihre IT-Firma erforderlich?

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen und den Kunden dar. Sie werden auch als “AGB”, “Allgemeine Verkaufsbedingungen” oder “Kleingedrucktes” bezeichnet. Kunden müssen diesen zustimmen, bevor Sie mit Ihnen ein Geschäft abschließen.

AGB bringen folgende Vorteile:

  • Verkaufsprozesse können vereinheitlicht und optimiert werden.
  • Sie können einen für Sie vorteilhaften Rechtsrahmen schaffen.
  • Sie haben Rechtssicherheit für Ihr Geschäft.

Die IT-Firma nach Ihren Regeln

Inhaltlich behandeln AGB

  • Die Beziehung zu Ihren Kunden
  • Die Beziehung zu Lieferanten
  • Die Beziehung zu sonstigen regelmäßig involvierten Dienstleistern oder Geschäftspartnern

Mit AGB regulieren Sie die Beziehungen zu allen involvierten Parteien. Indem Sie eigene AGB kreieren, können Sie den Rahmen für diese Geschäftsbeziehung setzen. So können Sie etwa die Haftung für bestimmte Geschäftshandlungen ausschließen oder Vergünstigungen bei bestimmten Umständen veranlassen.

Typische AGB-Inhalte

AGB sollten so formuliert werden, um für Sie den maximalen Vorteil herzustellen. Folgende Aspekte müssen beinhaltet werden:

  • Vertragssprache
  • Geltungsbereich
  • Konditionen des Vertragsschlusses
  • Preise
  • Zahlungsbedingungen, Fristen und Verzugsregeln
  • Lieferbedingungen
  • Eigentumsvorbehalt
  • Widerrufsbelehrung
  • Umgang mit Transportschäden
  • Gewährleistungsrecht
  • Haftung
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand
  • Lizenzrecht

AGB erstellen Schritt für Schritt

  • Wir erhalten eine Beschreibung Ihres Geschäftes und führen eine Prognose durch.

  • Ihre AGB werden von uns für Sie erstellt.

  • Ihr Geschäft kann nun rechtssicher arbeiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen schaffen Ihre eigenen Regeln für

  • den Verkauf Ihrer Produkte
  • die Erbringung Ihrer Dienstleistungen oder
  • den Betrieb Ihrer Webseite.

So können Sie mit richtig angepassten AGB Ihre Haftung beschränken oder günstige Lieferbedingungen regeln. Das ist für die meisten Neugründungen sinnvoll.

Benötigt Ihre IT-Firma einen Datenschutzbeauftragen?

Unter Umständen sind Sie dazu verpflichtet, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Für IT-Unternehmen kann diese Verpflichtung anfallen, wenn folgende Konditionen zutreffen:

  • Im Unternehmen findet eine automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt. Zudem sind mindestens neun Mitarbeiter beschäftigt. Automatisiert ist die Verarbeitung bereits dann, wenn Computertechnik eingesetzt wird (§ 4f Abs. 1 Satz. 3 BDSG)
  • Ist die automatisierte Datenverarbeitung Teil Ihres Geschäftsmodells, so ist die Anzahl der Mitarbeiter irrelevant (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG).
  • Vearbeiten Sie sensible personenbezogene Daten, müssen Sie, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, einen Datenschutzbeauftragten bestellen (§ 4f. Abs. 1 Satz 5 BDSG).

Für IT-Unternehmen häufig notwendig

Zu Beginn Ihres IT-Unternehmens wird ein Datenschutzbeauftragter vielleicht nicht bestellt werden müssen. Prüfen Sie jedoch, ob die Datenerhebung zentraler Bestandteil Ihres Unternehmens ist (Wie bei einem Marktforschungsinstitut) oder sogar sensible Daten verarbeitet werden.

Andernfalls können Sie auch im späteren Verlauf einen Datenschutzbeauftragen bestellen oder zunächst selbst als dieser agieren.

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Wie Sie rechtlich sicher Mitarbeiter für Ihre IT-Firma einstellen – Arbeitsverträge für die IT-Firma

Wenn Ihr Geschäft erfolgreich verläuft, werden Sie Mitarbeiter einstellen müssen, um weiter zu wachsen:

  • Schon zur Gründung: Wenn Ihr Businessplan es vorsieht, müssen Sie bereits direkt nach der Gründung Mitarbeiter einstellen.
  • Zur Geschäftsexpansion: Ihr Betrieb ist gut angelaufen und Sie benötigen weitere Mitarbeiter, um Ihre Expansionspläne zu realisieren.

Typen des Arbeitsvertrags

Im deutschen Recht gibt es unterschiedliche Arbeitsverträge. Sie geben vor, wie Sie das Personal Ihres Unternehmens organisieren können.

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • Jobsharing
  • Minijob
  • Werkstudent
  • Ausbildung
  • Praktikant

Typische Klauseln Arbeitsvertrag

  • Arbeitszeit und Arbeitsort

  • Aufwendungen

  • Beginn und Befristung

  • Geheimhaltung

  • Gesundheitliche Überprüfung

  • Herausgabe von Arbeitsmitteln

  • Kleidung

  • Krankheit

  • Kündigung

  • Nebentätigkeit

  • Parteien

  • Probezeit

  • Tätigkeitsbeschreibung

  • Überstunden

  • Urlaub

  • Vergütung

  • Wettbewerbsverbot

Wie Sie rechtssicher werben

Als IT-Unternehmen gehört eine durchdachte digitale Marketingstrategie zum Standard. Sie sollten auf den gängigen Social Media-Kanälen vertreten sein und Content Marketing betreiben.

Unabhängig von Ihrem gewählten Werbeformat, müssen die Anforderungen des deutschen Werberechts beachtet werden.

Wichtig für IT-Unternehmen: Unlautere Werbung vermeiden

Damit Ihre Werbung Ihnen keine ungeplanten Rechtskosten bereitet, sollten Sie lediglich rechtlich zulässige, vergleichende Werbung sowie keine irreführende oder verbotene Werbung vornehmen.

Bei Vergleich: Rechtliche Zulässigkeit beachten

Vergleichende Werbung erscheint verführerisch. Es ist so einfach, auf das Angebot des Konkurrenten zu verweisen und die Vorteile des eigenen Angebots anzupreisen. Dabei gilt, dass vergleichende Werbung nur im rechtlich zulässigen Rahmen stattfinden. Der rechtliche Spielraum ist hier undefiniert. Generell ist vergleichende Werbung verboten, wenn sie sittenwidrig ist.

Werben Sie niemals irreführend

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht vor, dass Werbung wahrheitsgemäß und eindeutig ist. Es darf dem angesprochenen Personenkreis kein falsches Bild der Lage gemacht werden. Aussagen zu treffen, die nicht eindeutig verstanden werden können, ist illegal.

Konkurrenten und Verbände können Sie im Zweifel abmahnen oder sogar verklagen. Beides hat in der Regel hohe Rechtskosten zur Folge.

Exkurs: IT-Firma abwickeln und schließen

Als Unternehmer müssen Sie auf alles vorbereitet sein. Die Schließung und Abwicklung eines Unternehmens kann wirtschaftlich sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Daher sollten Sie die Rahmenbedingungen für die Beendung und Schließung der IT-Firma bereits zu Beginn kennen. Bei wirtschaftlichem Misserfolg treten meistens zwei Szenarien auf:

  • Insolvenz: Die IT-Firma hat Schulden welche sie nicht erfüllen kann.
  • Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit: Die IT-Firma läuft nur mittelmäßig und soll aufgegeben werden.

Insolvenz betragen bei Schulden der IT-Firma

Hat Ihre IT-Firma Schulden angehäuft und kann diese nicht tilgen, ist eine Insolvenz anzumelden. Haben Sie als UG oder GmbH gegründet, wird Ihr Privatvermögen davon nicht betroffen. Für die Kapitalgesellschaft wird Insolvenzantrag gestellt. Sie als Inhaber können schuldenfrei weiterleben.

Haben Sie jedoch keine Kapitalgesellschaft gegründet, sondern agieren als Einzelunternehmen, kann die Privatinsolvenz nicht abgewendet werden. Die Schulden der IT-Firma gehen zu Ihrer Last. Nach 3, 5 oder 6 Jahren können Sie eine Restschuldbefreiung beantragen.

Löschung ohne Sperrjahr & Liquidation bei Vermögenslosigkeit

Fällt der erwartete Gewinn Ihres Unternehmens geringer aus als erwartet, kann eine Löschung ohne Sperrjahr & Liquidation wegen Vermögenslosigkeit eingeleitet werden, soweit die Gesellschaft weder Schulden, noch Vermögen hat. Dieses Verfahren ist günstiger als die klassische Liquidation und kostet statt 3.000 € nur 1.000 €. Innerhalb von drei Monaten kann die GmbH oder UG aus dem Handelsregister entfernt worden sein.

Ihr Unternehmensrechtsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten


Prinzipien

  • KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG

    Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.

  • SCHNELL & EINFACH

    Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.

  • RECHTSSICHERHEIT

    Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.

  • PREISTRANSPARENZ

    Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.

  • SPEZIALISIERUNG

    Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.

  • LANGFRISTIGKEIT

    Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.

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