1. Das Impressum: Was muss drinstehen?
Alle Unternehmen, egal ob GmbH, UG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG oder andere Rechtsformen, sind nach dem § 5 Telemediengesetz dazu verpflichtet, ein Impressum auf ihrer Webseite zu haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob über die Seite direkt Verträge geschlossen werden können. Beim Impressum Ihrer Website ist es wichtig, dass die Rechtsform, die vertretungsberechtigte Person und eine zustellfähige Anschrift genannt werden. Es reicht also nicht aus, bloß ein Postfach anzugeben. Zudem sollten alle Kontaktinformationen wie Telefon, E-Mail und Fax aufgelistet sein, falls Sie auch damit kommunizieren.
Außerdem können Angaben zur Umsatzsteueridentifikationsnummer, der Registernummer, dem Registergericht, den berufs- und standesrechtliche Regelungen sowie den Aufsichtsbehörden zwingend anzugeben sein, falls das Unternehmen hiervon betroffen ist. Falls Ihre Webseite redaktionell-journalistische Inhalte aufweist, sind zusätzlich die verantwortlichen Autoren aufzuzählen.
Unternehmergesellschaften, GmbH, UG, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, müssen dies im Impressum kenntlich machen. In einem solchen Fall erfolgt der Zusatz „i. L.“.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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