Buchhaltung selber machen oder outsourcen?
Gerade in der Anfangszeit Ihrer Unternehmensgründung müssen Sie einige Schritte beachten, um den Arbeitsprozess in Ihrer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dafür müssen sie als Erstes die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen einholen sowie Ihr Unternehmen anmelden.
Wichtig ist aber auch, dass Sie von Anfang an eine sorgfältige Buchhaltung führen, welche für ein erfolgreiches Unternehmen unverzichtbar ist. Im Hinblick darauf stellt sich allerdings die Frage, ob man seine Buchhaltung ausgliedern, sie also an einen Experten übergeben, oder selber machen sollte.
Umfang der UG oder GmbH Buchhaltung
Unter Buchhaltung versteht man den Unternehmensbereich einer Gesellschaft, der sich ausschließlich mit der Buchführung beschäftigt. Die Buchhaltung umfasst eine kontinuierliche Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss als auch die steuerliche Gewinnermittlung. Darüber hinaus sind auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Anteile aus dem Controlling diesem Bereich zuzuordnen.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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