Limited vs. UG vs. GmbH: Image haftungsbeschränkter Gesellschaften in Deutschland

  • Ltd versus UG und GmbH

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Gründung einer Limited (Ltd.)

Die Gründung einer Limited hat sich in Deutschland wenig durchgesetzt und ist hier nach wie vor wenig etabliert. Dies hat mehrere Gründe:

  • Die Rechtsform der Limited gibt es in Deutschland nicht.
  • Entscheidet man sich für diese Rechtsform, findet die Gründung in Großbritannien statt.
  • Der Hauptsitz der Firma muss daher in Großbritannien sein.
  • Des weiteren muss die Firma ins Handelsregister des Vereinigten Königreichs (Companies House) eingetragen werden.
  • Durch die Niederlassungsfreiheit (Art. 49-55 AEUV) kann aber jeder EU-Bürger eine Limited gründen.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Eine Limited hat ihren Hauptsitz in Großbritannien, das bedeutet, sie muss eine ausländische Firmenadresse tragen. Oft wirkt ein ausländischer Firmensitz für Kunden nicht besonders vertrauenerweckend, was es zu beachten gilt. Sofern die Firma eine deutsche Adresse tragen und diese im Rechtsverkehr genutzt werden soll, muss eine Zweigniederlassung in Deutschland gegründet und in England angemeldet werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Abwicklung einer Limited Gründung in englischer Sprache stattfindet, d.h. der Gesellschaftsvertrag und alle anderen Unterlagen werden in englischer Sprache verfasst.

Das deutsche Gegenstück zur Limited ist die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt)

Größter Vorteil der englischen Limited ist, dass eine Gründung bereits mit einem Stammkapital von einem Pfund vorgenommen werden kann und damit die persönliche Haftung ausgeschlossen wird. Durch Einführung der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) hat dieser Vorteil der Limited in Deutschland an Bedeutung verloren. Noch vor einigen Jahren konnte man in Deutschland die persönliche Haftung nur mit der Gründung einer GmbH und damit einem Stammkapital von 25.000 Euro ausschließen. Durch Einführung der UG als Rechtsform ist der Ausschluss der persönlichen Haftung, wie bei der Limited, nun bereits mit einem Stammkapital von einem Euro möglich. Empfehlenswert ist aber, bei der Gründung ein Stammkapital zu wählen, das die ersten Ausgaben Ihrer UG deckt.

  • Im Gegensatz zur Limited ist die UG (haftungsbeschränkt) eine deutsche Rechtsform.
  • Die Gründungsprobleme, die eine Limited aufwirft, bestehen für eine UG Gründung nicht.
  • Für eine UG Gründung spricht vor allem der Haftungsausschluss – sobald die Stammeinlage erbracht und die UG ins Handelsregister eingetragen worden ist, haften Sie nicht mehr mit Ihrem eigenen Vermögen; Sie sind enthaftet.
  • Dies gilt umgekehrt natürlich auch für die englische Limited.

Hohes Ansehen der GmbH in Deutschland

Gründer, die über ein Startkapital von mindestens 12.500 Euro verfügen, sollten in Erwägung ziehen, eine GmbH zu gründen. Die Vorteile, die eine GmbH Gründung im Vergleich zu anderen Rechtsformen bietet:

  • In Abgrenzung zur Limited und zur UG genießt die Rechtsform der GmbH in Deutschland nach wie vor seit Jahren ein hohes Ansehen.
  • Auch bei der GmbH besteht der große Vorteil der Haftungsbeschränkung.
  • Bei einer Erbringung der Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro ist die persönliche Haftung ausgeschlossen.
  • Eine GmbH kann auch bereits mit 12.500 Euro gegründet und eingetragen werden, allerdings ist eine persönliche Haftung erst mit Einzahlung der restlichen 12.500 Euro ausgeschlossen.

Fazit zum Vergleich Limited vs. UG vs. GmbH

Die Vorteile der Rechtsform der englischen Limited sind identisch mit denen der Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt). Für Gründungen innerhalb Deutschlands ist eine Limited nicht zu empfehlen, da die Abwicklung der Gründung vorrangig in Großbritannien stattfindet. Wer als Gründer über ein Stammkapital von 12.500 bzw. 25.000 Euro verfügt, sollte aufgrund des hervorragenden Rufs der GmbH über eine GmbH Gründung nachdenken.

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