Exkurs: Fix & Flip
Unter dem Begriff Fix & Flip versteht man den Erwerb, die Instandsetzung/ Modernisierung und den anschließenden Weiterverkauf von Wohnimmobilien. Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit.
Den Gegenbegriff bildet Buy & Hold, bei dem Wohn- oder Gewerbeimmobilien nach dem Kauf gehalten und vermietet werden. Diese Variante erfordert i.d.R. keine Gewerbeanmeldung.
Fix & Flip Unternehmer treffen hohe Haftungsrisiken. Fehler bei den Bauarbeiten im Zusammenhang mit Eingriffen in die Gebäudesubstanz bei Renovierung und Modernisierung können zu erheblichen Schäden führen – mit den entsprechenden Haftungsfolgen (Gewährleistungshaftung) für den gewerblichen Grundstückshändler. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, es sei denn, er hat zwecks Haftungsbegrenzung z.B. eine GmbH gegründet.
Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen – und folglich auch mit nicht ausgeschütteten Gewinnen. Soll letzteres vermieden werden, bietet sich die Ausschüttung an eine andere Kapitalgesellschaft, insbesondere eine Holding, an. Solche sind zu 95 Prozent steuerfrei möglich, sofern es sich um Beteiligungserträge von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften handelt, d.h. einen mindestens zehnprozentigen Anteil.
Eine Holding macht immer dann Sinn, wenn mit der Immobilien-GmbH einer Tätigkeit mit hohem Haftungsrisiko nachgegangen wird und Gewinne ausgeschüttet werden, die reinvestiert werden sollen. Das Volumen der Steuerersparnis muss dabei so groß sein, dass sich der Gründungs- und und Verwaltungsaufwand für die Holding lohnt. Das ist i.d.R. erst ab einem versteuerten Jahresgewinn ab hunderttausend Euro der Fall.
Wer nur Buy & Hold betreibt und entsprechend geringe Haftungsrisiken hat, der benötigt für seine vermögensverwaltende GmbH meist keine Holding. Die vermögensverwaltende GmbH kann auch selbst investieren und muss keine Ausschüttungen vornehmen.
Fix & Flip Unternehmer können im Übrigen auch durchaus nebenbei Buy & Hold Immobilien halten, ohne dass diese mit als gewerblich eingestuft werden, sofern sie diese Objekte für mehr als 10 Jahre vermieten.
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