Immobilien in der Holding oder vermögensverwaltenden Gesellschaft
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Immobilien in der Holding oder vermögensverwaltenden Gesellschaft
Immobilien nicht privat zu halten, sondern sie in eine vermögensverwaltende GmbH oder Holding zu überführen, kann eine Reihe steuerlicher Vorteile haben.
Eine Immobilien-GmbH können Sie z.B. von der Gewerbesteuer befreien lassen. Es fallen dann nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag an (15,83 Prozent).
Wer Immobilien dagegen privat hält, der versteuert Gewinne schnell mit um die 47 Prozent, seinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Halten Sie die Immobilien-GmbH über eine Holding, sind bei einem Verkauf als Share Deal nur 1,54 Prozent Steuern auf den Verkaufserlös zu zahlen.
Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag-
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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