• GmbH& Co KG Organe: Gründung bundesweit vom Anwalt

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Organe der GmbH & Co KG

Die GmbH & Co. KG hat als Personengesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie tritt daher bei Verträgen selber als Vertragspartner auf (§ 13 GmbHG). Da sie eine juristische Person ist, braucht sie Organe, die ihre Handlungen übernehmen.

Die Geschäftsführung

In der Praxis wird eine GmbH & Co. KG oft so organisiert, dass die Geschäftsführung der GmbH auch die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft übernimmt. Sie wird von der Gesellschaftsversammlung bestimmt.

Rechtliche Anforderungen an den Geschäftsführer

Als Geschäftsführer kommt nach § 6 GmbHG nur eine natürliche Person in Frage. Sie muss volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Zudem darf sie nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG).