Die Gesellschafter
Die Gesellschafter können als Gesellschafter der GmbH oder der Kommanditgesellschaft auftreten (Kommanditisten). Ist letztes der Fall, so sind sie meistens nicht aktiv an der Geschäftsführung beteiligt. Teilweise erfüllen sie auch beide Rollen gleichzeitig. Je nach dem gewünschten Grad der Passivität. Ihre Rechte umfassen:
Rechte der GmbH-Gesellschafter
Die Rechte der GmbH-Gesellschafter sind regelmäßig:
- Recht auf Information (§51a GmbHG)
- Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung (§ 47 GmbHG)
- Recht auf Gewinnbeteiligung (§ 29 Abs. 1 GmbHG)
Pflichten der GmbH-Gesellschafter
- Einzahlung des Stammkapitals
- Teilnahme an Gesellschaftsversammlung
- Treuepflicht
Haftung der GmbH Gesellschafter
Generell sind die Gesellschafter der GmbH von der Privathaftung ausgeschlossen. Gesonderte Haftpflichten können im Rahmen eines Fehlverhaltens entstehen:
- Vermischung von Privat- und Betriebsvermögen
- Unterkapitalisierung der Gesellschaft
- Verlustdeckungs- oder Unterbilanzierung
- Nichteinzahlung der Stammeinlage
Rechte der Kommanditisten
Kommanditisten treten in der Regel als stille Teilhaber einer GmbH & Co. KG auf. Ihre Rechte umfassen:
- Das Gewinnrecht (§ 168 Abs. 2 HGB)
- Das Kontrollrecht (§ 168 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Sie haben kein Recht auf:
- Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Beteiligung an der Beschlussfassung
Pflichten der Kommanditisten
- Treuepflicht
- Einzahlung der Stammeinlage
- Häufig Wettbewerbsverbot
- Weitere Pflichten je nach Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags
Haftung der Kommanditisten
Kommanditisten haften zwar unmittelbar und persönlich. Ihre Haftung beschränkt sich jedoch nur auf ihre persönliche Stammeinlage (§ 172 Abs. 2 HGB). Von der Außenhaftung ist er befreit, wenn er die im Handelsregister eingetragene Haftsumme hinterlegt hat.
Dennoch gibt es auch für ihn einige Szenarien, welche eine Entfaltung der Haftung auf das Privatvermögen möglich machen:
- Für Geschäfte vor der Eintragung ins Handelsregister
- Vor der Einzahlung der Haftsumme
- Bei Auszahlung, sodass sein Kapitalanteil unter die Haftsumme fällt
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