gUG Organe: Gründung bundesweit vom Anwalt
✔ Kostenfreie Erstberatung
✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht
Die Organe der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft
Die gUG ist eine juristische Person. Sie tritt daher bei Geschäften selbst als Vertragspartner auf. Damit Handlungen im Geschäftsverkehr vollzogen werden können, werden allerdings Organe benötigt. Diese bestehen bei der gUG aus: Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat. Als Besonderheit bedarf es für die gUG eines Begünstigten.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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