• UG Steuer- und Gewerbeanmeldung: Bundesweit vom Anwalt

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So funktioniert die Steuer- und Gewerbeanmeldung

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich zu beachten, dass diese eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Das bedeutet auch, dass sie eine eigene Steuer-Identifikationsnummer braucht, und sich beim Finanzamt anmelden muss. Bevor dies geschehen ist, darf Ihre Gesellschaft keine Rechnungen stellen.

Darüber hinaus zählt jede Kapitalgesellschaft, unabhängig von Ihrer Tätigkeit, als gewerbetreibend. Dementsprechend müssen Sie auch eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Dazu stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Gewerbeamt. Wenn die von der Gesellschaft ausgeübte Tätigkeit einer Genehmigung bedarf, müssen Sie diese ebenfalls beim Gewerbeamt beantragen.

Bevor Sie also mit Ihrer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft das Geschäft aufnehmen können, müssen Sie diese Anmeldungen vornehmen. Wir unterstützen Sie bei der Steuerlichen Erfassung sowie der Gewerbeanmeldung und übernehmen die Formalitäten der Gründung für Sie – zum Festpreis.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.