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Steuerfragebogen
Durch die Gewerbeanmeldung erfolgt die Anmeldung Ihrer UG beim Finanzamt von automatisch. Sie haben dann einen Monat Zeit, um die steuerliche Anmeldung mit Hilfe des Steuerfragebogens beim Finanzamt vorzunehmen (§ 137 AO). Bevor Sie diese Anmeldung vorgenommen und dadurch Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten haben können Sie keine Rechnungen an Kunden stellen.
Aufgrund dessen empfehlen wir unseren Mandanten sich so früh wie möglich um die Anmeldung zu kümmern. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, falls Sie fragen haben, oder übernehmen sogar die ganze Anmeldung für Sie im Paket “Rechtssicher PLUS”.
Steuertipp: Gründungskosten von der UG voll absetzen
Die Gründungskosten der UG (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) können nur dann über die UG abgesetzt werden, wenn dies ausdrücklich in der Satzung festgehalten wird. Es ist daher notwendig eine individuelle Satzung zu erstellen.
Sollte statt einer individuellen Satzung ein Musterprotokoll verwendet werden, so können nur bis zu 300 € der Gründungskosten von der UG abgesetzt werden.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie eine GmbH, UG oder andere Form der Kapitalgesellschaft betreiben, müssen Sie im Regelfall ein Gewerbe anmelden. Dazu muss der Geschäftsführer beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Gemeinde einen Antrag stellen. Das Verfahren ist für gewöhnlich sehr unkompliziert. Es wird postalisch das eröffnete Gewerbe mit dem Satzungszweck angemeldet. Die Anmeldung kostet eine Bearbeitungsgebühr, welche sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Regelmäßig kostet die Anmeldung zwischen 10 und 60 €. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein der UG.
Achtung: Bei Gewerbeanmeldung und Betrieb des Gewerbes vor Eintragung der UG
Sie können die UG auch schon bereits vor Eintragung in das Handelsregister beim Gewerbeamt anmelden. Dann muss die Bezeichnung “UG i.G.” geführt werden (UG in Gründung). Sollten Sie das Gewerbe jedoch aufnehmen, so haften die Gesellschafter persönlich bis zur Eintragung der Gesellschaft. Ab diesem Zeitpunkt greift die Enthaftung dann auch Rückwirkend.
Genehmigungen und Erlaubnisse
Im Normalfall herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder Gewerbetreibende sein Gewerbe ausüben darf. Manche Tätigkeiten bedürfen jedoch einer Erlaubnis oder Genehmigung. Dazu gehören beispielsweise das Gaststättengewerbe, das Maklergewerbe oder das Bewachungsgewerbe (§§ 29 – 38 GewO). Zu diesem Thema sollten Sie sich gegebenenfalls an das Gewerbeamt Ihrer Stadt wenden um sich über mögliche Genehmigungen zu informieren. Wir beraten Sie gerne hierzu im Nachgang der Gründung.
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Checkliste: Steuerfragebogen des Finanzamts
Download Muster der Gewerbeanmeldung und Muster der steuerlichen Erfassung
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