• Steuern der UG Holding

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Steuern der UG-Holding

Bei der Besteuerung einer Holding gibt es drei „Akteure“, deren steuerliche Belastung jeweils einzeln beleuchtet werden soll:

  • Holding-Tochter – Die operative Gesellschaft, i. d. R. GmbH oder UG, die einen Geschäftszweig der Mutter betreibt
  • Holding-Mutter – Die vermögensverwaltende Gesellschaft, die eine oder mehrere Töchter hält, i. d. R. auch eine GmbH oder UG. Die Gewinne der Töchter werden an die Mutter ausgeschüttet und können für weitere Unternehmungen der Holding-Mutter genutzt werden, welche zu diesem Zweck immer weitere Töchter gründen kann
  • Holding-Gesellschafter – Die Gesellschafter der Holding-Mutter, i. d. R. die Gründer bzw. Unternehmer, also „natürliche Personen“. Sie steuern über die Mutter die Töchter und können private Entnahmen der in die Mutter ausgeschütteten Gewinne tätigen, die aus dem operativen Geschäft der Töchter oder deren Veräußerung kommen. Denkbar sind Gesellschafter als juristische Personen – auch aus dem Ausland

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.