UG/GmbH Gründung: So verläuft die Eintragung ins Handelsregister

  • GmbH/UG Eintragung ins Handelsregister

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Eine UG / GmbH ist erst dann gegründet, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurde (§ 7 GmbHG).

Eintragung Gründung UG / GmbH: Das Registergericht führt das Handelsregister

Nachdem das Stammkapital der UG eingezahlt worden ist, werden die Gründungsunterlagen dem Registergericht zugeleitet. Dieses führt das Handelsregister. Wenn dem Registergericht alle Unterlagen vorliegen, prüft es, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt sind. Das dauert normalerweise etwa 3-5 Werktage, selten länger als wenige Wochen.

Inhalt dieser Seite:

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Gründung UG / GmbH: Das Registergericht prüft alle Gründungsunterlagen

Dabei überprüft das Registergericht vor allem die folgenden Unterlagen:

    • Gesellschaftsvertrag/Satzung
    • Legitimation des Geschäftsführers und die Versicherung über seine Eignung
    • Versicherung des Geschäftsführers/der Geschäftsführer, dass sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind
    • Gesellschafterliste mit vollständigen Angaben zur Person und dem Anteil der Stammeinlage am Stammkapital
    • Wenn die Zulassung des Gewerbes beschränkt war: die erforderliche Genehmigungsurkunde
    • Versicherung über die Erbringung der Einlagen und ihre Lastenfreiheit

Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihre Firma in das Handelsregister eingetragen.

Hier können Sie nachlesen, wie sie unnötige Eintragungsfehler vermeiden.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “UG/GmbH Gründung: So verläuft die Eintragung ins Handelsregister”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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