Eine UG / GmbH ist erst dann gegründet, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurde (§ 7 GmbHG).
Eintragung Gründung UG / GmbH: Das Registergericht führt das Handelsregister
Nachdem das Stammkapital der UG eingezahlt worden ist, werden die Gründungsunterlagen dem Registergericht zugeleitet. Dieses führt das Handelsregister. Wenn dem Registergericht alle Unterlagen vorliegen, prüft es, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt sind. Das dauert normalerweise etwa 3-5 Werktage, selten länger als wenige Wochen.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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