Wie gründet man eine GmbH oder UG: Individueller Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll?
Sehr oft stellen sich Unternehmer die Frage: gründe ich eine GmbH oder eine UG mit einen Musterprotokoll oder verwende ich einen individuellen Gesellschaftsvertrag?
Ein UG oder GmbH Gesellschaftsvertrag wird nach umfassender Beratung individuell an die Bedürfnisse einer Gesellschaft angepasst.
In einfacher gelagerten UG oder GmbH Gründungsfällen kann ein Musterprotokoll verwendet werden. Dies sollte im Einzelfall beurteilt werden.
Unten finden Sie eine Darstellung der typischen Klauseln eines UG oder GmbH Gesellschaftsvertrags.
Bei einer Gründung mit individueller UG oder GmbH Satzung oder mit Musterprotokoll bleibt unser Anwaltshonorar als Festpreis gleich. Wir raten in den meisten Fällen zum individuellen Gesellschaftsvertrag.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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