UG/GmbH Gründung: Verzögerungen der Eintragung ins Handelsregister vermeiden

  • GmbH/UG gründen: Verzögerungen vermeiden

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Sehr oft wünschen sich Start-Ups eine schnelle Gründung. Dennoch kommt es immer wieder zu leichten Unachtsamkeiten, die Verzögerungen im Ablauf nach sich ziehen.

Eintragung UG / GmbH: Verzögerung der Eintragung ins Handelsregister vermeiden

Eine UG / GmbH ist erst dann gegründet, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurde (§ 7 GmbHG). Wenn bei der Gründung die folgenden Dinge beachtet werden, funktioniert die Gründung Ihres Start-Ups ohne Verzögerung:

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Eintragung UG / GmbH: Einen eintragungsfähigen Firmennamen wählen

Immer wieder ergeben sich Probleme aufgrund des Firmennamens, weil dieser irreführend oder nicht zur Kennzeichnung und Unterscheidung geeignet ist. Bei Zweifeln in diesem Zusammenhang wird das Registergericht die IHK bitten, ein Gutachten über die Eintragungsfähigkeit zu erstellen. Dies kann zu einer erheblichen Verzögerung führen. Deshalb klären wir diese Frage im Rahmen einer jeden Gründung durch eine sogenannte “Unbedenklichkeitsanfrage” bei der IHK ab. Gründer müssen sich dann keine Gedanken darüber machen, ob Ihr Firmenname eintragungsfähig ist oder nicht. Die Wahl eines nicht eintragungsfähigen Namens kann außer einer Zeitverzögerung zu unnötigen Unkosten führen(Briefbögen, Visitenkarten, Schilder usw).

Eintragung UG / GmbH: Kostenvorschuss richtig einzahlen

Das Registergericht arbeitet nur gegen einen Kostenvorschuss. Zur Eintragung Ihrer UG / GmbH können Sie diesen überweisen – hierzu erhalten Sie eine Kostenrechnung der Landesoberkasse. Wollen Sie die Eintragung noch etwas beschleunigen, können Sie den Gebührenvorschuss persönlich bei dem Registergericht einzahlen.

Eintragung UG / GmbH: Nicht vergessen, den Firmenbriefkasten zu beschriften

Manchmal steckt der Teufel im Detail. Da denkt man an alles und vergisst am Ende bloß, ein Namensschild an den Briefkasten zu kleben. So etwas führt verständlicherweise zu Verzögerungen. Denn wenn die Unterlagen zum Registergericht zurückkehren, muss dort zeitaufwendige Recherche betrieben werden. Auch werden sich die Sachbearbeiter fragen, ob die UG/GmbH tatsächlich einen Sitz errichtet hat. In diesem Fall wird für gewöhnlich die örtliche IHK eingeschaltet, was zu weiteren Verzögerungen führt. Das lässt sich alles vermeiden, wenn man von Beginn an den Briefkasten beschriftet.

Eintragung UG / GmbH: Das Geschäftsfeld genau angeben

Die Registergerichte verlangen eine konkete Angabe des Unternehmensgegenstandes. Das geschieht schon bei der Ausarbeitung Ihres Gesellschaftvertrags/Musterprotokolls. Dazu wird die Branche angegeben, in der Ihre Firma aktiv sein wird ihr Tätigkeitsschwerpunkt definiert. „Import-Export“ wäre hier zu pauschal, „internationale Dienstleistungen“ ebenso. Auch die Beratung zum Geschäftsfeld und dessen Überprüfung ist Teil unserer Gründungsdienstleistung.

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