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Änderung der Geschäftspapiere
Wird die Geschäftsanschrift auf Geschäftspapieren (wie z.B. Geschäftsbriefen) vermerkt, ist die Anschrift auch auf diesen zu ändern. Wird der Sitz der Gesellschaft verlegt und erfolgt dies in einen neuen Handelsregisterbezirk, sind entsprechende Angaben zu ändern. Dies betrifft z.B. die neue Handelsregisternummer, die neue Ortsangabe oder das nun zuständige Registergericht. Gleiches gilt für das Impressum Ihrer Internetseite (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG).
Weitere Mitteilungspflichten
Außerdem sind Firmenwagen und andere Kraftfahrzeuge bei Änderung der Geschäftsanschrift bei der Zulassungsstelle umzumelden (dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr.1 FZV). Zuständig ist immer die Zulassungsstelle des Bezirks Ihrer neuen Geschäftsanschrift.
Aufgrund der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (§ 6 ff.) sollten Sie Ihren Umzug auch dem Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzeigen. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Änderung Ihrer Geschäftsanschrift in Bezug auf Ihre EORI-Nummer der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement (GZD – DO Dresden – Stammdatenmanagement) anzeigen sollten.
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