Vorbereitung Gründung: Bundesweit mit Anwalt
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Planung und Vorbereitung zur Gründung
Bevor Sie als Gründer eine Gesellschaft gründen und ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich Zeit nehmen, um die Gründung sorgfältig zu planen. Gründen Sie unter keinen Umständen unbedarft eine Firma, um dann festzustellen, dass Sie z. B noch einen Gesellschafter aufnehmen oder noch ein zusätzliches Geschäftsfeld bedienen wollen. Denn jede nachträgliche Änderung Ihres Gesellschaftsvertrages/Gründungsunterlagen kostet Sie Zeit und Geld. So benötigen Sie ggf. einen Gesellschaftsbeschluss, dessen Ausfertigung und Beurkundung weitere anwaltliche und notarielle Kosten verursachen. Noch schlimmer kann es wiegen, wenn Sie mit einem Partner keine vertraglichen Regelungen getroffen haben. Im Streitfalle kann dies zum Ende der Unternehmung führen.
Dies wird verhindert, wenn Sie vorausschauend mit der Vorbereitung beginnen, um im Nachgang Ihre Vorstellungen und offenen Fragen von Spezialisten überprüfen zu lassen.
Wir gründen Ihr Unternehmen – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Vorbereitung der Gründung
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Planung und Vorbereitung in 4 Schritten
Natürlich ist eine Gründung kein schematischer Vorgang, der sich auf eine kleine Anzahl fester Schritte reduzieren lässt. Dennoch wollen wir Ihnen 4 Schritte vorstellen, die Sie zumindest beachten sollten, um im Vorfeld einer Gründung die grundlegendsten Fragen geklärt zu haben.
1. Businessplan erstellen
Erstellen Sie zunächst einen Businessplan, um Ihr Vorhaben realistisch und umfänglich einzuschätzen. So können Sie sich eine genaue Vorstellung über Ihr Unternehmen verschaffen und dieses nach außen hin vermarkten.
Wie umfangreich ein Businessplan sein sollte, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Folgende Punkte werden häufig in Businessplänen behandelt bzw. angedacht:
- Gründerpersonen – Qualifikationen, Stärken und Schwächen
- Idee – Produkt/Dienstleistung, Besonderheiten, Alleinstellungsmerkmale, Unternehmensziele, Entwickungsstand, Voraussetzungen für die Vermarktung, rechtliche Voraussetzungen
- Marktsituation – Wer sind die Kunden, wo ist der Markt, Kundensegmente, Bedürfnisse Ihrer Kunden
- Wettbewerb – Wer sind Ihre Wettbewerber, welche Preise und Kosten haben die Konkurrenten, Stärken und Schwächen der Konkurrenten, Ihre Lösung
- Marketing – Allein- und Besserstellungsmerkmale Ihrer Idee, Ihre Preisstrategie, Ihre Kosten
- Organisation – Sitz, Büros, Ausstattung
- Mitarbeiter – Anzahl, Qualifikation
- Chancen und Risiken
- Finanzplan / Liquiditätsplan / Rentabilitätsvorschau
2. Finanzierung und Marketing
Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierung steht. Welches Budget sie veranschlagen müssen, hängt von Gründungsidee und Unternehmensform ab. In jedem Fall muss vorab geklärt sein, woher das benötigte Kapital kommen soll. Von Eigenkapital über Bank- oder Privatkredite, Venture Capital bis zu Fördermitteln ist – je nach Vorhaben – vieles denkbar.
In einen Finanzierungplan gehören mindestens:
- eine Umsatzplanung
- eine Kostenplanung (Gründungskosten, laufende Kosten)
- eine Investitionsplanung
- die Planung von Liquidität und benötigtem Kapital sowie
- ein Finanzierungsplan
Gleichzeitig ist es geradezu überlebenswichtig, dass Sie umgehend mit der Ausarbeitung einer Marketingstrategie für Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung beginnen. Ein professionelles Marketingkonzept ist unerlässlich, um sich frühzeitig und nachhaltig am Markt zu etablieren. Es gilt in den meisten Fällen, sofort nach der Gründung mit der Akquise von Kunden zu beginnen.
Das Marketingkonzept muss genau auf die Zielgruppen abgestimmt sein und sowohl Unternehmensziele als auch den Wettbewerb im Auge haben. Unternehmensstrategie und Marketingstrategie sind eng miteinander verknüpft. Immer geht e um die Frage, wie Sie Ihr Unternehmen positionieren wollen.
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3. Mit den juristischen Grundfragen Ihrer Unternehmung befassen
Machen Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung. Überlegen Sie sich deshalb bereits im Vorfeld Fragen, die während der Gründung abschließend geklärt werden. So wird sichergestellt, dass Ihre Unternehmung tatsächlich in der Form ausgeübt werden kann, die Sie sich vorstellen. Ganz häufige Grundfragen sind:
- Haftung – Können Sie persönlich haften, können bestimmte Risiken nicht ausgeschlossen werden, bestehen Versicherungen, gibt es eine für Sie passende Rechtsform? usw.
- Rechtsform
- Vertretung/Geschäftsführung – Wer führt die Geschäfte, wer bleibt im Hintergrund?
- Gesellschafter – Wer ist am Unternehmen beteiligt?
- Gewinnverteilung – Wie wird der Gewinn verteilt?
- Einlage – Wieviel wird zum Start eingebracht?
- Nachfolge – Was geschieht, wenn jemand die Zusammenarbeit beenden will?
- Erbschaft – Was passiert im Erbfall?
- Ausschluss – Bei welchen Verstößen soll ein Gesellschafter ausgeschlossen werden dürfen?
4. Firmennamen aussuchen
Schließlich sollten Sie sich unmittelbar vor der Gründung einer UG / GmbH / GmbH & Co.KG / OHG / GbR entscheiden, wie Ihre Firma heißen soll. Das ist ein wichtiges Thema, denn diesen Namen wird Ihre Gesellschaft bestenfalls viele Jahre tragen. Zum Glück haben Sie viel Platz für Kreativität. Phantasiename, Gesellschaftername oder Leistungsbeschreibung – all das kann in Betracht gezogen werden, sie können auch frei dazwischen kombinieren. Denken Sie an Ihre Zielgruppe. Was könnte Ihren potenziellen Kunden gefallen? So könnte z.B. eine Online-Marketing-Agentur mit einem Namen wie “Bartholomeus Eberhardt und Söhne” Startschwierigkeiten bekommen, während der gleiche Name für einen Holzrestaurierungsbetrieb von Vorteil sein kann.
Sie sollten sich auch fragen, welchen Markt Sie bedienen wollen. Wer auf Absatzmärkte im Ausland zielt, braucht einen Namen, der in jeder Sprache leicht auszusprechen ist, wer hingegen regionale Produkte vertreibt, könnte z.B. mit einem englischen Namen den Eindruck erwecken, er verstehe die Mentalität seiner Kunden nicht. In jedem Fall brauchen Sie bei der Wahl des richtigen Namen viel Fingerspitzengefühl.
Schließlich sollten Sie darauf achten, dass der Name nicht bereits durch eine andere Firma verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB), nicht irreführend ist und auch genug Unterscheidungskraft hat (§ 18 Abs. 1 HGB). Denn anderenfalls wird Ihre Firma nicht in das Handelsregister aufgenommen. Diese Frage wird von uns immer im Rahmen einer Unbedenklichkeitsanfrage bei der örtlich zuständigen IHK geklärt. So sparen Sie von Anfang Zeit bei der Eintragung und stürzen sich nicht in Unkosten (z.B. durch falsche Briefbögen, Visitenkarten, Schilder usw.).
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