Was ist eine GmbH & Co. KG?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (abgekürzt: GmbH & Co. KG) ist eine nach deutschem und österreichischem Recht bekannte Rechtsform für eine Gesellschaft. Anders als die „GmbH“ in ihrem Namen zunächst vermuten lässt, handelt es sich bei ihr nicht um eine Kapitalgesellschaft. Juristisch gesehen ist sie eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) und den Personengesellschaften zuzuordnen.
Die GmbH & Co. KG als gemischte Gesellschaftsform
Die GmbH & Co. KG ist eine gemischte Gesellschaftsform zusammengesetzt aus
- einer Personengesellschaft (KG) und
- einer Kapitalgesellschaft (GmbH).
Anders als bei der klassischen KG handelt es sich bei dem persönlich und unbegrenzt haftendem Gesellschafter – dem Komplementär der GmbH & Co. KG – nicht um eine natürliche Person. In die Position des Komplementärs rückt bei der GmbH & Co. KG eine GmbH als juristische Person (die sog. Komplementär-GmbH). Als Kommanditisten der GmbH & Co. KG treten in aller Regel die Gesellschafter der Komplementärs-GmbH auf.
Ziel dieser juristischen Konstruktion ist es, den Komplementär in seinem hohen privaten Haftungsrisiko zu beschränken.
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Zunehmende Beliebtheit in Gründerkreisen
Nach wie vor ist die Gründung einer GmbH – als absoluter Klassiker unter den Rechtsformen – sehr beliebt. Die GmbH & Co. KG hingegen galt lange Zeit als Exote. In den letzten Jahren nahmen die GmbH & Co. KG-Gründungen allerdings stetig zu. Heutzutage ist sie vor allem in Gründerkreisen sehr beliebt. Der Gründungsanstieg ist auf ihre Vorteile zurückzuführen, die fortlaufend Bestätigung in der Rechtsprechung fanden. Von der einst so ungewöhnlichen Gesellschaftsform, wandelte sich die GmbH & Co. KG in den letzten Jahren zu einer beständigen und leistungsstarken Gesellschaftsform.
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