Welche Organe hat eine GmbH?
Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft eine sogenannte juristische Person. Charakteristisch für eine solche ist ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Die GmbH ist somit Träger von Rechten, gleichsam Adressat von Pflichten und kann als juristische Person eigenständig rechtsfähig handeln (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Als ein den natürlichen Personen gleichgestelltes Rechtssubjekt, kann die GmbH allerdings nicht im natürlichen Sinne selbst am Rechtsverkehr teilnehmen. Hierzu braucht sie Organe, die für Sie handeln können und Entscheidungen treffen.
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