Welche Organe hat eine GmbH?

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Welche Organe hat eine GmbH?

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft eine sogenannte juristische Person. Charakteristisch für eine solche ist ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Die GmbH ist somit Träger von Rechten, gleichsam Adressat von Pflichten und kann als juristische Person eigenständig rechtsfähig handeln (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Als ein den natürlichen Personen gleichgestelltes Rechtssubjekt, kann die GmbH allerdings nicht im natürlichen Sinne selbst am Rechtsverkehr teilnehmen. Hierzu braucht sie Organe, die für Sie handeln können und Entscheidungen treffen.

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GmbH Gründung mit Rechtsanwalt

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Die zwei unabdingbaren Organe einer GmbH sind

  • die Geschäftsführung als Vertretungsorgan und
  • die Gesellschafterversammlung als willensbildendes Organ.

Als drittes Organ einer GmbH ist der

  • Aufsichtsrat als Kontrollgremium anzusehen.

Die Einrichtung eines Aufsichtsrates können Sie grundsätzlich auf freiwilliger Basis im Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH vereinbaren. Beschäftigen Sie mit Ihrer GmbH in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer, so ist die Gesellschaft zur Bildung eines Aufsichtsrats gesetzlich verpflichtet (§ 1 Abs. 1 Nummer 3 DrittelbG).

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den Organen einer GmbH und welche Rolle die Gesellschafter für Ihr Unternehmen spielen.

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