Wertpapiere in der Holding oder vermögensverwaltenden Gesellschaft
Aktien und Wertpapiere nicht privat zu halten, sondern über eine vermögensverwaltende GmbH oder Holding, ist steuerlich vorteilhaft.
Ab Aktienwerten um die 100.000 Euro bietet sich eine vermögensverwaltende GmbH oder Holding an.
Aktien-Veräußerungsgewinne und Dividenden werden nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG begünstigt und zu lediglich 5 Prozent besteuert. Für Veräußerungsgewinne von Aktien fallen dadurch bei der vermögensverwaltenden Gesellschaft nur 1,54 Prozent Steuern an.
Würde stattdessen für das Privatvermögen Kapitalertragsteuer gezahlt wären 25 Prozent, ggf. zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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