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Rem facere culpa ex
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Hallo liebes Team der Kg Kanzlei,
Mein Name ist Flemming Kühl und ich würde gerne eine GmbH gründen. Ich finde ihre Seite sehr aufschlussreich und hätte nur noch eine kurze Frage. Kann ich die Vertragsunterschrift/den Notartermin auch in Hamburg abwickeln oder muss ich dafür zu ihrem Firmensitz nach Köln reisen? Ich frage, weil ihre Seite das erste Ergebnis bei der Suche in Hamburg war.
Vielen Dank für eine Auskunft und liebe Grüße,
Flemming
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Sehr geehrter Herr Kraus,
nach 30 Jahren Autohaus GmbH mussten wir vor 15 Jahren, wegen stiller Reserven und Vermietung, eine GmbH & Co.KG gründen und 3 Bilanzen jährlich finanzieren. Ausser dem Gebäude sind, durch Mieterinsolvenzen, keine Betriebseinrichtungen mehr vorhanden. Können Sie uns hier helfen und sehen eine Möglichkeit diese Firmen wieder zu löschen? Welche Unterlagen würden hier ggf. benötigt?
Für Ihre Rückantwort bedanken wir uns im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Ich habe 2017 eine UG als Shareholding für ein Startup gegründet . Bin dann aus dem Startup nach einem Jahr ausgestiegen und seit dem wird die UG nicht mehr genutzt.
– Es gibt keine Umsätze und kein Vermögen, da die UG nichts macht
Ich habe nach meinem Wissen jährlich die Elster Unterlagen mit -0- in den Formularen abgeschickt und laut den Finanzamt Beratern war das auch genug. Nun habe ich von IHK und dem Finanzamt ein Schreiben wegen Bilanzen bekommen, die ich nie gemacht habe, weil ich davon auch nichts wusste.
Da die UG immer bei 0 war, müsste ich laut denen jedes Jahr einzeln veröffentlichen und dann IHK Beiträge zahlen.
Dies würde ich gerne vermeiden durch die Auflösung der UG, da ich alles aus der eigenen Tasche bezahlen darf und das Thema gerne abschließen würde.
Beste Grüße,
A.M.Trusev
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell bin ich mit 10 Freunden in der Gründungsphase einer gUG. Wir haben jetzt ein paar Schwierigkeiten mit Geschäftsführung und Gesellschaftern. Nach stundenlangem Google sind wir nun auch nicht so wirklich schlauer geworden.
Wir würden gerne wisse, wer in der gUG nun mehr zu sagen hat der Geschäftsführer oder die Gesellschafter, wer trifft nun welche Entscheidungen ?
Und wieviele Geschäftsführer darf eine gUG haben? Und wieviele Gesellschafter darf sie haben ?
Außerdem interessiert uns, ob es möglich ist … einen stillen (nicht öffentlich genannten) Gesellschafter oder Geschäftsführer zu ernennen und diesem einen erhöhten Stimmenanteil zu gewähren. Sodass diese Person im Falle von Ernstfällen, wie persönliche Bereicherung oder nicht Erfüllen von selbstlosen Zwecken die “Reisleine” ziehen kann und finanzielle/ halbwirtschaftliche Entscheidungen noch rechtzeitig revidieren kann. Ohne dabei überstimmt zu werden, das wäre quasi einer unser Absicherungsgedanken, da wir ja doch mehrere Personen sind und man ja nicht immer wissen kann, ob jedem dem anfänglichem Ziel treu bleibt. Diese Person würde sich also in die normalen Entscheidungen nicht großartig einmischen, diese eher absegnen. Könnte sich aber im Ernstfall “massiv” einmischen mit einem Stimmenanteil von 51%. Geht so etwas ? Und wenn ja, wie setzt man das um ?
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Serkan Sahin, geb. am 17.06.86 in München und würde gerne eine GmbH gründen. Aktuell bin ich noch bis zum 15.01.24 im Angestelltenverhältnis und will im Anschluss den Betrieb (Restaurant) in dem ich arbeite übernehmen. Ich wäre alleiniger Gesellschafter und zugleich Geschäftsführer (mein Vorhaben). Wie würde das bei euch ablaufen? Würde es nur online gehen oder hätte ich eine Vorort-Beratung? Wie lange würde dieser Prozess dauern? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Ich bedanke mich recht herzlich im Vorfeld.
Mit freundlichen Grüßen
Serkan Sahin
Guten Tag,
mich würde interessieren, ob aus einer Ein-Mann-UG nachträglich noch eine (doppelstöckige) Familienholding gegründet werden kann.
Vielen Dank! M. Hartmann
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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