Löschung der Negativen Bewertungen

Guten Tag,
was hat man als Möglichkeit nach der Löschung der Negativen Bewertungen,zb.das es nicht mehr zu Bewerten möglich ist .
Wir haben hier vor Ort mit einem Mitarbeiter zu kämpfen der mal bei uns gearbeitet hat.
Der Mann ist Drogenabhängig und sehr Aggressiv,kennt viele Leute die er immer wieder animiert schlechte Bewertungen zu schreiben.Wir haben bereits einmal die Bewertungen löschen lassen aber es ist immer wieder das selbe,das kaum gelöscht,kommt schon die nächte schlechte Bewertung rein unter anderem Namen.
Was können wir als Firma hier noch erreichen damit hier schluß ist.Es ist sehr schwer Mitarbeiter zu finden und wir wissen das nur über die guten Bewertungen mehr erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

W.Brandt

Google Bewertungen entfernen

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Praxis hat auf Google einige Bewertungen erhalten, die entweder eine falsche Behauptung enthalten oder von einer Person verfasst worden ist, die nicht in unserer Patientenakte zu finden ist. Aus diesen Gründen würden wir gerne diese Bewertungen entfernen lassen. In der Vergangenheit hatten wir bereits 1 oder 2 Bewertungen bei Google gemeldet, jedoch eine negative Rückmeldung erhalten, dass diese nicht gelöscht werden können. Wäre es möglich, diese nochmal durch Sie melden zu lassen?

Können Sie mir ein unverbindliches Angebot zuschicken, mit den Kosten bei einer Beauftragung Ihrer Kanzlei?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

https://www.aachener-objektbetreuung.de/dienstleistungen/objektverwaltung

Vielen Dank für diesen Beitrag über die Gründung einer Hausverwaltung. Gut zu wissen, dass sich eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH eignet, um persönliche Haftung auszuschließen. Ich möchte mich selbstständig machen und da ich mich in dem Gebiet schon etwas auskenne, erwäge ich eine Hausverwaltung zu gründen und wollte daher mich hier mal informieren.

UG schließung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zwei Fragen vorab an Sie:

Wir sind drei Gesellschafter der JustOyls UG (40%,2000€, Alex;
40%,2000€, Dominic;
20%,1000€, Grenion Capital GmbH)
(Eurobeträge stellen die Stammeinlagen da)

In unserem Gesellschaftsvertrag ist eine 85% Mehrheit (statt wie üblich die 75%)für einen Gesellschaftsbeschluss notwendig.

Domenic & Alex (80%) möchten die UG schließen. Grenion (20%) stimmt jedoch nicht zu.

1. Frage: Welche Möglichkeiten haben wir, um diese zu schließen, weil wir z.b. mit der Beteiligten Gesellschaft nicht mehr arbeiten möchten?

2. Frage.: Es sind noch 500€ auf unserem Konto verfügbar. Die laufenden Fixkosten betragen 250€ pro Monat.
Ist eine ordentliche Schließung oder eher ein Insolvenzverfahren sinnvoller?

Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

Wenn Sie uns in diesen beiden Fragen Auskunft geben können und wir zukünftig einen Anwalt benötigen, werden wir auf Sie zukommen.
:)

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Herzliche Grüße,
Alexander Thomalla

Gmbh auflösen ohne Sperrfrist

Guten Tag,

Ich möchte gerne meine gmbh auflösen. Es wurde nie etwas damit gemacht. Weder einnshmen erzielt noch Verträge abgeschlossen.

Im besten Fall ohne Sperrfrist.

Liebe Grüße
Haves

Löschung meiner GmbH nach Vermögenslosigkeit

Guten Tag,

ich möchte gerne meine Firma „Stahl Sicherheit GmbH“ aufgrund von Vermögenslosigkeit löschen lassen. Die Firma hat seit Ende 2019 keinerlei Umsatz gemacht bzw. war nicht Geschäftstätig.
Bislang wurden keine Bilanzen veröffentlich, die Veröffentlichung wird jedoch in kürze erfolgen.

Meine Fragen wären, wäre eine Löschung trotz ausstehender Veröffentlichung jetzt schon möglich?
Mit welchen Kosten müsste ich rechnen wenn ich Sie beauftrage?

Mit freundlichen Grüßen

Farid Nasery

Holding GmbH gründen mit dem Kauf einer bestehenden GmbH

Guten Tag zusammen,
ich beabsichtige eine GmbH zu kaufen. Der jetzige Inhaber möchte aber, dass der Name der GmbH noch eine Zeit lang weitergeführt wird, weil er Rahmenverträge mit entsprechenden Konditionen bei seinen Kunden hat und er der Meinung ist, wenn er die Firma an mich verkauft und diese einen neuen Namen bekommt, dass seine Kunden sich dann ggf. einen neuen Lieferanten suchen.

Noch eine Information dazu. Der jetzige Inhaber wird mir mindestens noch zwei bis drei Jahre zur Seite stehen und auf Honorarbasis oder im Angestelltenverhältnis für mich arbeiten.

Nun zur Frage. Wie wäre in diesem Fall eine Holding GmbH zu gründen? Muss ich zwei GmbH´s unter der Holding gründen, sprich meine neue Firma und eine um seinen Namen noch für eine bestimmt Zeit fortführen zu können? Wie wir so etwas in der Praxis gelöst.

Vielen Dank für Ihre Hilfe / Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Lothar Staubi