Lizenzvergabe durch eine vvGmbH
Hallo,
Kann eine vvGmbH Markenrechte halten und Lizenzen vergeben, ohne dass sie infiziert wird?
Beste Grüße und Danke im Voraus
Markus Engel
Anmeldung von deutschen und EU Marken sowie Beratung
Hallo,
Kann eine vvGmbH Markenrechte halten und Lizenzen vergeben, ohne dass sie infiziert wird?
Beste Grüße und Danke im Voraus
Markus Engel
Leider kann ich den Auftrag nicht abschicken. Die AGBs sind nicht erreichbar. Folgender Link läuft auf einen 404 Fehler:
https://anwalt-kg.de/agb-datenschutz-unternehmer?utm_source=emailfooter&utm_medium=mail&utm_campaign=KGR-emailFooter
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Habe gerade alles ausgefüllt und habe jetzt keine Info, was draus geworden ist, wäre es möglich mir eine Info zu geben, bzw eine E-Mail zu senden, ob es funktioniert hat mit der Patentanmeldungen, oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Hossein Ostadi Djafari
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gern mein Namen + Logo schützen lassen.
Ich habe Ihr Formular soweit erfolgreich ausgefüllt.
Bevor ich starte habe ich noch eine Frage:
Was passiert wenn die Anmeldung scheitert bzw. einen Konflikt mit einer bestehenden “ähnlichen” Marke/Namen gibt?
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße
Kühn
Guten Tag, ich möchte sowohl einen Firmennamen als Wortmarke sowie auch das Logo als Wort-Bildmarke geschützt sehen. Was muss ich dazu anmelden?
Guten Abend,
ich möchte meine Wort-Bildmarke anmelden und bin auf Ihre Seite zugestoßen.
Unter dem Punkt steht die Info: “Ich beauftrage die Anwaltskanzlei die o.g. Marke anzumelden. Gebühren – insbesondere der Markenämter – sind nicht im Honorar enthalten.”
Kommen noch Kosten dazu oder bleibt es bei den 332,01 Euro?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Deniz Asan
Guten Tag,
ich habe eine Website per WordPress entwickelt, die zum aktuellen Stand kostenlos Quizfragen und Tests für unterschiedliche Ausbildungsstufen im Rettungsdienst anbietet, der Name ist “Prehospital Academy”:
Später will ich die Produkte evtl. verkaufen, brauche ich hierfür eine Markenanmeldung?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Dominik Binz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane den Namen Seprima als deutsche Marke anmelden zu lassen.
Mein Geschäftsmodell in aller Kürze:
Ich schalte Werbeanzeigen (vorwiegend online) für selbständige Seniorenbetreuer, damit diese Kunden (Senioren, die Hilfe im Alltag benötigen) gewinnen. Die Seniorenbetreuung umfasst keine Pflege. Sie findet stundenweise im eigenen Zuhause der Senioren statt.
Beim DPMA ist Seprima noch nicht als Wortmarke eingetragen. Daraufhin habe ich mir die Domain https://seprima.de gesichert.
Heute musste ich feststellen, dass es bereits ein deutsches Unternehmen (ebenfalls in der Seniorenbetreuung) gibt, das SenPrima heißt. Also vom Wortklang sehr ähnlich wie Seprima. Ebenfalls ist SenPrima bereits als Marke eingetragen laut DPMA:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018078268&CURSOR=0
Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ich am besten vorgehen sollte.
Meine Ideen:
Seprima als Wortmarke eintragen lassen (aber in anderen Nizza-Klassen als der Mitbewerber SenPrima)
Oder Seprimo (mit einem o am Ende) eintragen lassen. Der Name würde mir nämlich auch gefallen.
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das eine oder das andere überhaupt funktionieren kann.
Hinzu kommt auch noch, dass es einen deutschen Strom- und Gasanbieter gibt, der Eprimo heißt.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen und wie könnten Sie mich hierbei unterstützen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Bergmann
Ich möchte ein Produkt markenrechtlich schützen. Es ist noch nicht auf dem Markt. Wie gehe ich vor ? Wann soll ich ein Markenrecht anmelden ?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
