Telefonische Erstberatung

Webinar als eingetragene Marke – Begriff und Verwendung

Der Begriff „Webinar“ ist in der Unternehmenssprache angekommen – als Kombination der Begriffe „Web“ und „Seminar“. Selbsterklärend handelt es sich dabei um Online-Seminare, die besondere Relevanz für Arbeitnehmer haben, die von unterwegs oder aus dem Home-Office arbeiten. Unternehmen bieten oft auch „Webinare” als Dienstleistung oder aus Marketinggründen an – z.B. für Kunden oder andere Stakeholder.

Eine Marke ist der Name

  • eines Unternehmens,
  • einer Praxis,
  • eines Produkts oder
  • einer Dienstleistung.

Inhaltsverzeichnis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.