Telefonische Erstberatung
“Webinar” als eingetragene Marke – Begriff und Verwendung
Der Begriff „Webinar“ ist in der Unternehmenssprache angekommen – als Kombination der Begriffe „Web“ und „Seminar“. Selbsterklärend handelt es sich dabei um Online-Seminare, die besondere Relevanz für Arbeitnehmer haben, die von unterwegs oder aus dem Home-Office arbeiten. Unternehmen bieten oft auch „Webinare” als Dienstleistung oder aus Marketinggründen an – z.B. für Kunden oder andere Stakeholder.
Eine Marke ist der Name
- eines Unternehmens,
- einer Praxis,
- eines Produkts oder
- einer Dienstleistung.
Inhaltsverzeichnis
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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