Gründung einer Auffanggesellschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin durch Zufall auf diese Seite gekommen aber doch ein vielleicht für mich passender Zeitpunkt. Meine Name ist Frank Verch und besitze eine Dachdeckerei (Einzelunternehmen) mit 3 Festangestellten (Gesellen) sowie ein paar Nachunternehmer (die ich seit Jahren gut kenne). Die Firma läuft eigentlich nicht schlecht, ich hatte nur das Pech, dass ich auf die falschen Pferde gesetzt hatte. Bedingt durch den enormen Bauboom, musste ich auf Nachunternehmer zurückgreifen, welche mir sowie ihre Arbeitsqualität bis dato nicht so richtig bekannt waren. Diese Nachunternehmer haben mir einen großen wirtschaftlichen Schaden zugeführt, welchen ich bei denen nicht einfordern kann. Nun zu meiner Frage, können die laufenden Geschäfte durch Gründung einer UG / GmbH weitergeführt werden ? Was ist mit meinen Leasingfahrzeugen ? Was geschieht mit den Verbindlichkeiten der Lieferanten?

Mit freundlichen Grüßen
F. Verch

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Verch,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat ist dieser Zeitpunkt anhand Ihrer Angaben vermutlich genau richtig.
    Da die Gründung einer Auffanggesellschaft zur Fortführung eines Unternehmens eine komplexe Angelegenheit ist und häufig Einzelheiten entscheidend sind, würde ich Ihnen sehr gerne anbieten, ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch zu führen. Hier können wir genauer auf die Fragen eingehen, wie etwa den Umgang mit Leasingverträgen und den Verbindlichkeiten bei Lieferanten.
    Wir können Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten, rufen Sie gerne mein Sekretariat unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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