Gründung eines Einzelunternehmens für nicht EU-Ansässige

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich alleine keine Infos zu diesem Thema finden, deshalb bitte ich Sie um eine Aufklärung.

Ich bin in Republik Moldova als Freiberufler eingetragen und repariere moderne Fernseher. Das würde ich gerne auch in Deutschland ausüben, weil auch die Nachfrage besteht. Ich habe vor, nach Deutschland ab und zu zu kommen, weil ich dort Verwandten und Freunde habe. Darf man im Allgemeinen sowas privat machen oder, wenn auch offiziell, dann in welcher Form?

Würde mich über Ihre Antwort sehr freuen!
Danke im Voraus!

Johann B.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    die Ausübung eines Berufes, auch als Freiberufler, in Deutschland, genauso wie die Gründung einer Gesellschaft, bedarf keiner EU-Bürgerschaft. Sie können auch als nicht EU-Bürger ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft in Deutschland Gründen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass Sie ein Arbeitsvisum besitzen und Ihr Gewerbe angemeldet ist.

    Für Sie könnte auch die Gründung einer UG in Frage kommen. Diese Gesellschaftsform hat den Vorteil, dass die Gründungskosten gegenüber anderen Gesellschaften gering sind, und Sie dennoch privat enthaftet werden. Für die Gründung einer UG müssten Sie eine Geschäftsadresse in Deutschland aufweisen und im Handelsregister eingetragen werden.
    Die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer UG können wir gerne für Sie übernehmen, ebenso können Sie sich hierzu kostenlos telefonisch von uns beraten lassen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    RA Andre Kraus

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