Chemische Schnelltests Gründung

Hallo Herr Kraus,

wir wollen bei Ihnen eine Gesellschaft gründen lassen. Dabei wird es um die Entwicklung von Schnelltests gehen. Wir sind 2 Gründer mit medizinischer/chemischer Ausrichtung.

Die Entwicklungstätigkeit auf dem Gebiet der Chemie wäre damit eine freiberufliche Tätigkeit?

Kann man auf dem Feld eine juristische Person/GmbH gründen?

Braucht man für Testverfahren eine spezielle Zulassung, wie beispielsweise bei der Herstellung von Medikamenten?

Danke Ihnen!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Nach meiner Kenntnis sind Test nicht nach dem Arzneimittelgesetz / -verordnung zulassungspflichtig. Die Entwicklung und der Vertrieb sind gewerbliche Tätigkeiten und deshalb nicht freiberuflich. Sie können ohne weiteres dazu eine GmbH gründen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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