Chemische Schnelltests Gründung
Hallo Herr Kraus,
wir wollen bei Ihnen eine Gesellschaft gründen lassen. Dabei wird es um die Entwicklung von Schnelltests gehen. Wir sind 2 Gründer mit medizinischer/chemischer Ausrichtung.
Die Entwicklungstätigkeit auf dem Gebiet der Chemie wäre damit eine freiberufliche Tätigkeit?
Kann man auf dem Feld eine juristische Person/GmbH gründen?
Braucht man für Testverfahren eine spezielle Zulassung, wie beispielsweise bei der Herstellung von Medikamenten?
Danke Ihnen!
Sehr geehrter Fragesteller,
Nach meiner Kenntnis sind Test nicht nach dem Arzneimittelgesetz / -verordnung zulassungspflichtig. Die Entwicklung und der Vertrieb sind gewerbliche Tätigkeiten und deshalb nicht freiberuflich. Sie können ohne weiteres dazu eine GmbH gründen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus