Sehr geehrte Damen und Herren. Kann eine Person mit einem europäischen Pass eine GmbH gründen, ohne ein Aufenthaltsvisum in Deutschland zu haben?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2023-11-27 18:02:232023-11-27 18:02:23GmbH Gründung
1Antwort
Annette Vollmers-Stich says:
Sehr geehrte/r Fragesteller/in
bei der Gründung durch EU-Ausländer gibt es keine Besonderheiten der Gründung, solange Sie in Deutschland sind zur Gründung und eine deutsche Firmenadresse vorliegt.
Während für EU-Bürger Niederlassungsfreiheit gilt, müssen Sie als Ausländer eines unionsfremden Staates, der eine Firma in Deutschland gründen möchte, beachten, dass Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigen. Möchten Sie darüber hinaus auch in Deutschland mit der Firma arbeiten, brauchen Sie ein dauerhaftes Arbeitsvisum.
Beste Grüße
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in
bei der Gründung durch EU-Ausländer gibt es keine Besonderheiten der Gründung, solange Sie in Deutschland sind zur Gründung und eine deutsche Firmenadresse vorliegt.
Während für EU-Bürger Niederlassungsfreiheit gilt, müssen Sie als Ausländer eines unionsfremden Staates, der eine Firma in Deutschland gründen möchte, beachten, dass Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigen. Möchten Sie darüber hinaus auch in Deutschland mit der Firma arbeiten, brauchen Sie ein dauerhaftes Arbeitsvisum.
Beste Grüße