GmbH mit 12500 gründen bei 30000 Stammeinlage?
Hallo, ich werde eine GmbH mit 30.000 Euro Stammeinlage gründen. Kann ich sie mit 12.500 Euro ins Handelsregister eintragen lassen oder muss es die Hälfte sein, also 15.000 Euro. MfG
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Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 7 Abs. 2 GmbHG reichen 12.500 € zur Eintragung und damit Gründung einer GmbH. Das gilt auch, wenn sie mit einem Stammkapital von mehr als 25.000 € gegründet wird. Denn § 7 Abs. 2 GmbHG bezieht sich auf das Mindestkapital nach § 5 GmbHG und verlangt die Einzahlung der Hälfte – dies ist die Hälfte von 25.000 € = 12.500 €.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus