Löschung/Auflösen/
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit der Bitte um Unterstützung bei der schnellen und unkomplizierten Auflösung unserer UG (haftungsbeschränkt).
Die Gesellschaft wurde vor weniger als einem Jahr gegründet. Es gab einzelne Aufträge, jedoch hat sich der Geschäftsbetrieb nicht wie erhofft entwickelt. Aktuell haben wir noch einen letzten kleineren Auftrag, den wir ordnungsgemäß abschließen werden. Ab dem 15.06.2025 werden wir keine weiteren Aufträge mehr annehmen, da sich der Betrieb wirtschaftlich nicht lohnt.
Es bestehen keine offenen Verbindlichkeiten gegenüber klassischen Lieferanten. Es gab lediglich eine Förderung durch einen Lieferantenbereich, die ebenfalls beendet und geschlossen wird.
Wir möchten die UG daher so schnell wie möglich auflösen – idealerweise ohne Sperrjahr oder aufwändige Liquidation, sofern rechtlich möglich, etwa durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
Ich bitte um fachlichen Rat und Unterstützung, wie wir in unserem Fall am besten und rechtssicher vorgehen.
Vielen Dank im Voraus.




Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das Vertrauen, das Sie uns in dieser Angelegenheit entgegenbringen. Gerne unterstütze ich Sie mit einer Übersicht über die Optionen zur Auflösung Ihrer UG (haftungsbeschränkt).
1. **Liquidation**: Üblicherweise wird eine UG erst liquidiert. Dies bedeutet, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt und das Gesellschaftsvermögen verteilt wird. Die UG bleibt während der Liquidation bestehen, jedoch als “UG in Liquidation” bezeichnet. Hierbei ist ein Sperrjahr zu beachten, in dem etwaige Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen können.
2. **Löschung wegen Vermögenslosigkeit**: Wenn Ihre UG tatsächlich vermögenslos ist, besteht die Möglichkeit, die UG ohne vollständige Liquidation aus dem Handelsregister löschen zu lassen. In diesem Fall muss sich die UG in einer geordneten Vermögenslosigkeit befinden, worüber eine Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben ist.
Es ist wichtig, vorab alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären, um keine unerwünschten rechtlichen Folgeprobleme zu verursachen. Beispielsweise muss gewährleistet sein, dass keine steuerlichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen mehr gegenüber Dritten bestehen.
Ich empfehle Ihnen, die Situation im Detail in einer Erstberatung zu besprechen. Unsere Kanzlei bietet hierfür eine kostenfreie Erstberatung an. Dort können wir Ihnen maßgeschneiderte Informationen bieten und das weitere Vorgehen gemeinsam planen.
Bitte reservieren Sie sich hierzu einfach online einen Termin über den folgenden Link: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Sollten Sie weitere Fragen oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.