Verlust der UG & Co kg

Die Firma hat 2016 einen Verlust von 4000 Euro gemacht. Kann ich diesen in meiner privaten einkommenssteuererklärung geltend machen?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    einen Verlust können Sie als Verlustvortrag der UG & Co. KG bei künftigen Gewinnen der UG & Co. KG “mitnehmen”. Privat ist der Verlust leider nicht geltend zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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