Die Firma hat 2016 einen Verlust von 4000 Euro gemacht. Kann ich diesen in meiner privaten einkommenssteuererklärung geltend machen?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-02-11 07:49:552018-02-11 07:49:55Verlust der UG & Co kg
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
einen Verlust können Sie als Verlustvortrag der UG & Co. KG bei künftigen Gewinnen der UG & Co. KG “mitnehmen”. Privat ist der Verlust leider nicht geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
einen Verlust können Sie als Verlustvortrag der UG & Co. KG bei künftigen Gewinnen der UG & Co. KG “mitnehmen”. Privat ist der Verlust leider nicht geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus