Verlust der UG & Co kg
Die Firma hat 2016 einen Verlust von 4000 Euro gemacht. Kann ich diesen in meiner privaten einkommenssteuererklärung geltend machen?
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Sehr geehrter Fragesteller,
einen Verlust können Sie als Verlustvortrag der UG & Co. KG bei künftigen Gewinnen der UG & Co. KG “mitnehmen”. Privat ist der Verlust leider nicht geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus