Beurkundungskosten MiniGmbH (gemeinnützig)
Da gemeinnützig nicht mit Musterprotokoll gegründet werden kann, belaufen sich die reinen Notariatskosten nach Auskunft eines angefragten Notars auf 730 Euro + Auslagen, da der 30.000 € Gründungskapital zugrunde legt + 30.000 € für den Gesellschafter, also ein Basisbetrag von 60.000 €. Gibt es da eine Alternative (außer Verein)? Sie hatten die Naotariatskosten im Range günstiger angesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus
Sehr geehrter Fragesteller,
die Berukundungskosten bei der Gründung einer “gewöhnlichen” UG liegen meistens unterhalb des Ihnen angegebenen Werts – insbesondere weil das Stammkapital naturgemäß 30.000 € nicht überschreitet. Die Spanne ist an diese normalen Gründungen angelehnt.
Eine wirkliche Alternative zur gUG besteht im Falle steuervergünstigter Organisationsformen insoweit nicht, als das eine gUG auch alleine oder voneiner geringen Anzahl von Mitgliedern/Gesellschaftern gegründet werden kann. Ein Verein benötigt zur Eintragung in das Vereinsregister eine höhere Anzahl an Vereinsmitgliedern (7 = § 56 BGB).
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus