gUG Gründen während Elternzeit – Kein Elternzeitstatus verlieren- möglich?

Guten Morgen! :-)
Ich möchte bitte wissen ob ich während der Babypause eine Firma gründen und gegen Ende der Elternzeit erst mein festen Job kündigen kann?
Ich möchte der Gründer sein und auch Geschäftsführer da sein (gUG) aber erst ehrenamtlich arbeiten bzw. auf minijob Basis um Elternzeitstatus nicht zu verlieren …

Mitarbeiter werden erst später benötigt(erst muss kapital hier und Eröffnung) weil erst viel wegen Renovierung und Organisation statt finden muss!

Das ganze vorhaben wird von Spenden finanziert aber die zu sammeln muss erst etwas anmelden um die offiziell sammeln zu durften …
Also kann ich es auf mich anmelden? Sowie ich mir das Wunsche da ich da helfen kann und trotzdem meine Familie Finanziell nicht in Gefahr bringe… ???
Jetzt alles zu aufgeben was sicher ist (Elterngeld-Elternzeit-Feste job) ist mir noch zu gefährlich! Trotzdem möchte ich mich sozial engagieren und mein gemeinnützige Soziale Projekt starten!
Ist das möglich?
Bitte um Beratung.
Vielen lieben dank im voraus,
MFG,
Doro

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Freu Spielengel,

    Zur Existenzgründung in der Elternzeit brauchen Sie nach meiner Kenntnis eine – am besten schriftliche – Zustimmung Ihres jetzigen Arbeitgebers. Dann dürfen Sie in der Elternzeit bis zu 30 Stunden monatlich in die Gründung investieren.

    Gerne können Sie uns für weitergehende Fragen telefonisch kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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