Marketing und Webshop UG

Hallo, ich habe eine Frage zu einer Webshop UG. Wir verkaufen auf eBay und Amazon Waren. Nun will eBay, dass ich mich als professioneller Seller eintrage. Dazu brauche ich eine UG. Den Shop führe ich derzeit alleine. Kann ich in die UG meinen Sohn quasi aufnehmen und wir machen den Webshop zusammen weiter? Wäre dankbar über eine Antwort

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir gründen relativ oft UG für E-Bay Verkäufer, welche von eBay zur Eintragung in das Handelsregister oder der Gründung einer UG aufgefordert werden. Da die UG eine juristische Person ist, kann sie auch von mehreren Personen gegründet – sprich auch von Ihnen und Ihrem Sohn. Die UG wird dann Verkäuferin werden. Die Einnahmen gehen an Sie beide. Soweit uns bekannt, lässt sich bei eBay die UG statt Ihnen als Verkäuferin eintragen. So behalten Sie vor allem Ihre Bewertungen und Kundenrezensionen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert