Neue UG
Sehr geehrte Damen und Herren,
letztes Jahr habe ich eine UG gegründet. Leider wurde sie aufgrund von Insolvenz inzwischen aufgelöst.
Meine Frage ist jetzt, ob denn die Möglichkeit besteht, eine neue UG in meinen Namen zu gründen.
Mit freundlichen Grüßen.
Etomba
Sehr geehrter Herr Etomba,
grundsätzlich können Sie stets neu gründen.
In einigen Ausnahmefällen ist jedoch eine vorherige anwaltliche Beratung ratsam. Gerade bei dem Insolvenzfall der vorherigen Unternehmung, wie in Ihrem Fall, gilt es die relevanten Punkte in einem Erstgespräch zu erörtern.
Kontaktieren Sie uns gerne über unternehmer@anwalt-kg.de oder rufen Sie uns über die kostenlose Hotline an.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus