UG gründen – Steuerfrage zu Geschäftsführergehalt bei Einmannfirma
Hallo Herr Kraus,
ich würde gerne bei Ihnen eine UG zum Verkauf von Waren über Amazon und Ebay gründen. Verstehe ich richtig, dass es am günstigsten ist, dass ich mir ein Geschäftsführergehalt auszahle, damit kein Gewinn in der Firma verbleibt? Fallen dann keine Unternehmenssteuern an, sondern nur Einkommenssteuer?
Danke Ihnen!
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben mit der Feststellung recht. Sie sollten sich ein angemessenes Geschäftsführergehalt auszahlen. Dies mindert Ihren Gewinn, u. U. auf einen Betrag nahe 0,- €. Es fallen dann bei der UG keine bzw. kaum Steuern an. Nur Sie persönlich versteuern den Betrag mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz, der Abhängig von der Höhe Ihres Geschäftsführergehalts und Ihrer übrigen Einnahmen sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt