UG Überschuldung

Wie verhält es sich, wenn ich als Geschäftsführer der UG ein Privat-Darlehen gewähre und die UG mit diesem Geld die laufenden Kosten bestreitet?
Die Schulden übersteigen folglich das Vermögen. Bin ich dann verpflichtet Insolvenz anzumelden?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ob eine Überschuldung vorliegt, muss in zwei Stufen geprüft werden. Die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung sind dann gegeben, wenn das Vermögen nicht mehr ausreicht, um die Schulden zu decken undeine negative Fortführungsprognose für das Unternehmen gestellt wird.
    Aufgrund des regelmäßig sehr geringen Eigenkapitals der UG kann es leicht passieren, dass die Schulden das Vermögen übersteigen. In diesem Fall kann die Insolvenzantragspflicht jedoch verhindert werden, indem eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen erstellt wird. Falls es dann aber zur Insolvenz kommt, wird im Rückblick geprüft, ob diese Prognose möglicherweise doch etwas zu optimistisch ausgefallen war.
    Falls sich Ihr Unternehmen in einer Situation befindet, in der wahrscheinlich eine Überschuldung anzunehmen ist, sollten Sie daher sofort den Rat eines auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalts einholen. Denn wenn Sie trotz eines Insolvenzgrundes weiterhin Zahlungen vornehmen, kann dies Ihr Haftungsrisiko erhöhen.

    Zur konkreten Einschätzung Ihres Falles bitten wir Sie sich über die Mailadresse: info@anwalt-kg.de oder unsere kostenlose Hotline an uns zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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