grundsätzlich kann eine Gesellschaft, zum Beispiel eine UG oder GmbH, auch von arbeitsunfähigen gegründet werden.
Problematisch könnte es sein als Geschäftsführer einer Gesellschaft tätig zu werden. Die rein wirtschaftliche Beteiligung an einer UG ist aber möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Leonard Schmidt
Andre Kraus
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Sehr geehrter Herr Fragesteller,
grundsätzlich kann eine Gesellschaft, zum Beispiel eine UG oder GmbH, auch von arbeitsunfähigen gegründet werden.
Problematisch könnte es sein als Geschäftsführer einer Gesellschaft tätig zu werden. Die rein wirtschaftliche Beteiligung an einer UG ist aber möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Leonard Schmidt
Andre Kraus