Trustpilot Bewertung entfernen

Guten Tag,

ich habe zwei negative Bewertungen bei Trustpilot bekommen, welche beider meiner Meinung nach ungerechtfertig sind.

Hier der Link zu den Bewertungen:
https://de.trustpilot.com/review/shopwareianer.com

Zu ersten:
Hier ein Screenshot der Bewertung -> https://www.dropbox.com/s/yebs4dtw3cb1di9/Screenshot%202018-07-06%2013.36.47.JPG?dl=0

Zunächst einmal gibt es nicht die Agentur “Shopwareianer Dosin”, sondern die juristische Firma heißt “Shopwareianer OÜ” und ich bin der Geschäftsführer. OÜ ist der Zusatz ähnlich wie einer GmbH im estnischen Recht.

Weiterhin ist mir der Name “Frank Plate” völlig unbekannt. Diesen Kunden hatte ich nie. Auch ist mir nicht klar, von welchem Anwalt hier die Rede sei, oder von welchem Geld.

Zur zweiten Bewertung:
Screenshot: https://www.dropbox.com/s/tj9w92gdyskztcv/Screenshot%202018-07-06%2013.39.06.JPG?dl=0

Der Kunde behauptet, dass das Plugin nicht funktionieren würde. Das Plugin wurde durch den Kunden allerdings abgenommen, da es zu 100% funktioniert hat. Da der Kunde an seiner eigenen Webseite eigene Änderungen vorgenommen hat, funktioniert das Plugin nicht korrekt, aufgrund eines Programmier Fehlers im Shop vom Kunden selbst. Wofür ich als Hersteller nichts kann und auch nicht einsehe irgendwelchen Code von dem Kunden zu fixen – unbezahlt.

Bestehen hier Erfolgsaussichten die Bewertungen löschen zu lassen? Beide entsprechen meiner Meinung nach nicht der Wahrheit. Falls ja: Mit welchen Kosten müsste ich rechnen?

Beste Grüße
Christopher Dosin

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Dosin,

    zur ersten Bewertung: Falls Sie einen Kunden mit dem Namen “Frank Plate” nicht hatten, ist die Bewertung unwahr und muss gelöscht werden. Wir würden Google entsprechend in Anspruch nehmen.

    zur zweiten Bewertung: Auch hier besteht eine unwahre Bewertung. Wir haben einen Anspruch auf Löschung gegen Google.

    Die “notice-and-take-down” Scheiben würden mit jeweils 300,- € berechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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