Umwandlung Kleingewerbe in GmbH

Guten Tag,
ich hatte dieses Jahr ein Kleingewerbe gegründet, da ich einige Beraterleistungen selbstständig abrechnen wollte.
Nun möchte ich dies zur GmbH umwandeln, mit 2 Gesellschaftern.
Können Sie dies übernehmen, wie lange dauert dies und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Danke vorab und beste Grüße
Michael Kunze

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    es gibt mehrere Möglchkeiten:
    1. Einzelunternehmen können z.B. als Sacheinlage in eine GmbH eingebacht werden. Entweder können sie in eine bestehende GmbH (Beschluss einer Sachkapitalerhöhung) oder es kann eine neue GmbH gegründet werden (Einbringung als Stammkapital einer Sachgründung). Wichtig zu wissen: Bei der Umwandlung durch Einbringen des Einzelunternehmens in eine GmbH findet keine Gesamtrechtsnachfolge statt. Verträge werden also nicht automatisch übernommen.
    2. Das Umwandlungsgesetz enthält für Einzelunternehmen keine Regelungen. Möglich ist aber eine Ausgliederung. Ein Teilbereich wird dazu aus dem Einzelunternehmen herausgelöst und auf eine GmbH übertragen. Für die betreffenden Anteile erfolgt eine Gesamtrechtsnachfolge. Verbindlichkeiten, usw gehen insofern über. Allerdings besteht der Rest des Einzelunternehmens weiter – und somit auch die unbeschränkte Haftung für diesen Geschäftsbereich.
    Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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